Von André Jahnke
Berlin - Das Urteil nach einer tödlichen Attacke auf dem Volksfest "Neuköllner Maientage" ist rechtskräftig. Das Landgericht Berlin hatte vor knapp elf Monaten einen damals 22-Jährigen wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt.
Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig mit.
Nach Einschätzung des Landgerichts war es im April 2022 aus Rache für eine vorangegangene Demütigung zu dem Angriff auf dem Volksfest gekommen.
Der zur Tatzeit 20 Jahre alte Angeklagte stach mit einem Mittäter dem Opfer insgesamt zehnmal in den Oberkörper. Der 25-Jährige starb auf dem Weg ins Krankenhaus.
Vorangegangen war eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer wegen eines verweigerten Handschlags. Bei einem Aufeinandertreffen an einem Kiosk in Neukölln hatte der 25-Jährige seinerseits den Angeklagten mit einem Messer am Rücken verletzt.
Für diese "Demütigung" wollte sich der Angeklagte rächen und nicht erneut als "Verlierer" vom Platz gehen, hieß es in der Urteilsbegründung.