Charité-Arzt wegen Totschlags vor Gericht - Schlussphase im Prozess hat begonnen
Berlin - Der Prozess gegen einen Oberarzt der Berliner Charité wegen des Todes zweier schwerstkranker Patienten geht in die Schlussphase.
Für Freitag (9 Uhr) werden die Plädoyers erwartet. Das Berliner Landgericht wird nach derzeitigen Planungen voraussichtlich am kommenden Dienstag (16. April) ein Urteil verkünden.
Der Arzt befindet sich seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Von der Charité war er bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe im August 2022 freigestellt worden.
Der 56-jährige Facharzt für Innere Medizin soll laut Anklage in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) mit einem überdosierten Narkosemittel getötet haben.
Mitangeklagt wegen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall war eine 39-jährige Krankenschwester.
Angeklagter Oberarzt weist Vorwürfe von sich
Nach viermonatigem Prozess stellte das Gericht das Verfahren gegen die Frau mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten gegen eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro ein. In ihrem Fall käme kein vorsätzliches Handeln in Betracht, begründete das Gericht.
Der angeklagte Oberarzt wies die Vorwürfe zurück. Beide Patienten hätten sich in einem akuten Sterbeprozess befunden, erklärte er im Prozess. Zur Leidensminderung habe er ein Sedierungsmittel verabreicht. Das sei nicht in den Mengen erfolgt, wie sie in der Anklage genannt werden.
Er sei sich sicher, "das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben". Vorzuwerfen habe er sich nur, in den angeklagten Fällen die Gabe von Propofol nicht dokumentiert zu haben.
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