Böller auf Polizisten geworfen: Urteil gegen BWL-Studenten gefallen
Berlin - Nach einem Angriff auf Polizisten in der Silvesternacht in Berlin-Neukölln ist ein 23-Jähriger zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der BWL-Student habe aus einer etwa 20-köpfigen Gruppe heraus Polizisten mit Feuerwerk attackiert und sich unter anderem des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, befand das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch.
Der geständige Angeklagte soll zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert.
Teils vermummte Menschen hatten in der vergangenen Silvesternacht gegen 0.30 Uhr im Bereich eines Supermarktparkplatzes in Gropiusstadt Polizisten attackiert. Knallkartuschen und Pfeifpatronen seien auf Polizeibeamte geschossen worden, so die Anklage.
Der 23-Jährige habe eine Schreckschusspistole bei sich geführt und mindestens drei Schüsse abgefeuert. Bei dem Geschehen sei ein Beamter durch ein Projektil im Nacken getroffen worden. Der 25-Jährige einen kurzzeitigen Gehörverlust am rechten Ohr erlitten.
Ein Beamter schilderte als Zeuge, der Angriff sei in der Gruppe "regelrecht zelebriert" worden.
Angeklagter bittet um Entschuldigung
Bei dem 23-Jährigen waren neben einer Schreckschusspistole auch zwei Abschussbecher für pyrotechnische Munition und rund 160 Platz- und Pfeifpatronen sowie Schreckschussmunition sichergestellt worden.
Im Prozess bat er um Entschuldigung. "Ich habe Mist gebaut", so der Angeklagte. Als in der Gruppe, in die er zufällig geraten sei, erste Raketen gezündet wurde, habe er spontan mitgemacht. "Ich habe aber nicht auf Menschen gezielt", so der Student.
Der Vorsitzende Richter sagte, auf eine solche Tat müsse deutlich reagiert werden. Der damals anders als die weiteren Angreifer auffällig gekleidete Angeklagte sei allerdings in die Situation hineingeraten – "von anderen mag es eine Planung gegeben haben".
Eine Bewährungsstrafe sei für den geständigen Angeklagten ein ausreichendes Warnsignal.
Der Staatsanwalt hatte wegen des "willkürlichen Angriffs" eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Julius-Christian Schreiner/TNN/dpa