Bezirk will keine Hänge-Klos und Handtuchheizungen, Gericht sieht das anders

Von Lukas Dubro

Berlin - Zwei Eigentümerinnen in Berlin-Mitte wollten ihre Wohnungen modernisieren. Doch der Bezirk lehnte eine Genehmigung ab und verwies auf den Milieuschutz. Nun gab das Gericht den Klägerinnen recht.

Zwei Eigentümerinnen wollen in Berlin-Mitte ihre Wohnungen modernisieren und bekamen keine Genehmigung des Bezirks.
Zwei Eigentümerinnen wollen in Berlin-Mitte ihre Wohnungen modernisieren und bekamen keine Genehmigung des Bezirks.  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Berliner Vermieter dürfen in sogenannten Milieuschutzgebieten Hänge-WCs, Handtuchheizungen und Balkone mit einer Fläche von vier Quadratmetern in beziehungsweise an ihre Wohnungen bauen.

Das hat das Berliner Verwaltungsgericht mit Verweis auf das Baugesetzbuch entschieden. Die Maßnahmen dienten der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung, so die Begründung.

Geklagt hatten den Angaben zufolge Eigentümerinnen von Wohngebäuden in Berlin-Mitte. Milieuschutzverordnungen sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im jeweiligen Gebiet schützen.

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Bauliche Änderungen müssen grundsätzlich genehmigt werden. In Berlin sind dafür die Bezirke zuständig.

Klägerin will Balkone anbringen

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied über den Streit der Eigentümerinnen mit dem Bezirk Berlin-Mitte.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied über den Streit der Eigentümerinnen mit dem Bezirk Berlin-Mitte.  © Paul Zinken/dpa

Eine Klägerin möchte im Badezimmer einer Wohnung ein Stand-WC durch eine hängende Toilette ersetzen und einen Handtuchheizkörper einbauen.

Eine weitere Klägerin möchte 13 Balkone mit einer Fläche von jeweils vier Quadratmetern an die Wohnungen ihres Mehrfamilienhauses bauen. Die Maßnahmen stellen nach Ansicht der Klägerinnen eine zeitgemäße Ausstattung dar.

Das Bezirksamt versagte jedoch die Genehmigungen. Die Vorhaben gingen über einen zeitgemäßen Ausstattungszustand hinaus und seien als wohnwerterhöhende bauliche Änderungen im Milieuschutzgebiet nicht zulässig.

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Das Gericht gab nun den Klagen statt und verpflichtete das Bezirksamt, die Genehmigungen zu erteilen. Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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