Berliner Lehrer stirbt nach Wespenstich: Dienstunfall?
Berlin - Ein Lehrer aus Berlin starb bei einem außerschulischen Arbeitstreffen infolge eines Wespenstichs. War es ein Dienstunfall? Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Geklagt hatte die Ehefrau des Verstorbenen. Zuvor hatte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall abgelehnt.
Begründung: Die Wespenallergie sei eine persönliche Anlage des Lehrers und habe nichts mit seiner Tätigkeit als Beamter zu tun.
Was war passiert? Am vorletzten Tag der Sommerferien traf sich das Lehrerkollegium in einem Ruder-Club, um schulische Themen zu bearbeiten.
Der Lehrer teilte zwei Kollegen mit, dass er sein Notfallmedikament vergessen habe und nach einem Wespenstich eventuell ohnmächtig werden könne. Sie sollten daher auf ihn aufpassen.
Wenig später geschah das Unglück: Der Beamte wurde beim Kaffeetrinken von einer Wespe gestochen, erlitt einen anaphylaktischen Schock und verstarb trotz aller Rettungsversuche noch vor Ort.
Verwaltungsgericht kassiert Senatsentscheidung
Vor diesem Hintergrund kassierte das Verwaltungsgericht Berlin jetzt die Senatsentscheidung. In der Begründung hieß es, die Anwesenheit des Lehrers auf der Terrasse des Ruder-Clubs sei dienstlich veranlasst gewesen.
Solange der Unfall während der Dienstzeit am Dienstort passiere, sei es egal, ob die spezifische Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt dienstlich geprägt sei.
Dass der Lehrer sein Notfallmedikament vergessen habe, sei eine rechtlich irrelevante Nachlässigkeit.
Titelfoto: Stefan Jaitner/dpa