Berliner Gericht entscheidet: Damit dürfen Kacheln von DDR-Gebäude nicht montiert werden

Von Marion van der Kraats

Berlin - Herabfallende Fliesen an einem der Prestigebauten der DDR in Berlin dürfen nicht mit Schrauben befestigt werden.

Der Strausberger Platz und die Karl-Marx-Allee sind im östlichen Berliner Stadtteil Friedrichshain zu sehen, wo ein sanierungsbedürftiges DDR-Gebäude steht.
Der Strausberger Platz und die Karl-Marx-Allee sind im östlichen Berliner Stadtteil Friedrichshain zu sehen, wo ein sanierungsbedürftiges DDR-Gebäude steht.  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Das hat das Berliner Verwaltungsgericht mit Verweis auf den Denkmalschutz entschieden.

Das Gebäude sei "als Teil eines Denkmalbereichs von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung und sein Erhalt liege im Interesse der Allgemeinheit", begründete das Gericht sein Urteil.

Die nicht rechtskräftige Entscheidung betrifft eines der vier großen Gebäude, die den Strausberger Platz in Friedrichshain einrahmen.

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Das Ensemble im Zuckerbäckerstil wurde Anfang der 1950er-Jahre am Ost-Berliner Prachtboulevard Stalinallee - heute Karl-Marx-Allee - errichtet. Die Gebäudefassade war ursprünglich mit Meißner Keramiken verkleidet.

Wegen Pfusch Probleme am DDR-Bau

Das Verwaltungsgericht Berlin befasste sich mit der Umsetzung der Sanierung des DDR-Prestigebaus.
Das Verwaltungsgericht Berlin befasste sich mit der Umsetzung der Sanierung des DDR-Prestigebaus.  © Paul Zinken/dpa

Nach der Wiedervereinigung wurde die Fassade 1999 bis 2000 laut Gericht umfassend erneuert. Dabei wurden die Keramiken fast vollständig entfernt und eine Fassade erstellt, bei der neue Kacheln auf vorgefertigte Trägerplatten aus Glasfaserbeton aufgeklebt wurden.

Wegen Pfusch am Bau fallen jedoch seit 2007 immer wieder Keramiken herunter. Um Passanten zu schützen, wurden Netze aufgespannt.

Um Kosten zu sparen, wollte die Eigentümergesellschaft die Fliesen auf der Trägerplatte verschrauben. Das untersagte ihr jedoch das Bezirksamt. Deswegen zog das Unternehmen vor Gericht - ohne Erfolg.

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Die Schrauben seien auch aus einer Entfernung von mehreren Metern deutlich erkennbar, so die Richter. Sie wirkten als "nicht bauzeitliche Fremdkörper". Der Eindruck der architektonisch-städtebaulichen Gestaltungskonzepte aus den 1950er-Jahren werde verfremdet.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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