Zu viele auf Kokain-Entzug: Verurteilter Remmo-Clan-Räuber wieder auf freiem Fuß!

Berlin - Ein nach einem Geldtransporter-Überfall verurteiltes Clan-Mitglied ist wegen Platzmangels im Maßregelvollzug Anfang Februar aus der Haft entlassen worden. Der bislang im Gefängnis einsitzende 31-Jährige gehört dem Remmo-Clan an und sollte für einen Kokain-Entzug in den Maßregelvollzug überführt werden.

Das unter anderem wegen Raubes verurteilte Clan-Mitglied wurde aus der Haft in Berlin entlassen. (Symbolbild)
Das unter anderem wegen Raubes verurteilte Clan-Mitglied wurde aus der Haft in Berlin entlassen. (Symbolbild)  © Paul Zinken/dpa

Der Beschluss zur Haftentlassung stammt vom 3. Februar, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Sonntag bestätigte. "Der Verurteilte war dann mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen." Zuvor hatten "Spiegel TV" und "Tagesspiegel" berichtet.

Der Mann war im September wegen des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Als Müllmänner verkleidet, maskiert und ausgerüstet mit Schreckschusswaffen hatten er und drei Komplizen am 19. Februar 2021 vor der Volksbankfiliale am Ku‘damm 648.500 Euro erbeutet. Ein fünfter Mann fuhr den Fluchtwagen.

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Zu der Haftstrafe sei die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden, teilte die Sprecherin weiter mit.

Bei längeren Freiheitsstrafen kann die Haft dabei aufgeteilt werden: Zunächst wird ein Teil der Freiheitsstrafe im Gefängnis abgesessen, dann folgt die Maßregel. Danach wird entschieden, ob der Verurteilte die Reststrafe weiter absitzen muss oder vorzeitig auf Bewährung entlassen werden kann.

Im konkreten Fall war die Zeit im Gefängnis beendet und der Verurteilte sollte in den Maßregelvollzug kommen. Dort seien allerdings keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden.

Die Strafe ist nur aufgeschoben

"Die Überführung scheiterte daran, dass das Krankenhaus des Maßregelvollzugs regelmäßig rückmeldete, noch keine Kapazitäten zu haben, auf die Warteliste verwies und bis Mitte Januar 2023 eine Aufnahme in den Maßregelvollzug nicht absehbar war." Man habe das Clan-Mitglied nicht länger in Haft halten können.

Die Justiz habe die zuständige Gesundheitssenatsverwaltung bereits mehrfach auf die Probleme hingewiesen. Eine Verlegung in ein anderes Bundesland sei zwar theoretisch möglich gewesen, die Situation in anderen Bundesländern sei aber "vergleichbar schwierig".

Die restliche Strafe des Verurteilten verfällt durch die Freilassung aber nicht, wie die Sprecherin sagte. Er werde zu gegebener Zeit wieder vorgeladen.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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