Messer-Attacke nach tödlichem Betonmischer-Unfall: Angeklagter muss in Psychiatrie
Berlin - Nach einer Messerattacke gegen einen Fahrer (48) eines Betonmischers unmittelbar nach einem schweren Unfall mit einer Radfahrerin hat das Berliner Landgericht die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der 48-Jährige habe aus einem krankhaften Wahn heraus gehandelt, begründete die Vorsitzende Richterin am Mittwoch in dem sogenannten Sicherungsverfahren.
Laut einem psychiatrischen Gutachten gehe von dem damals obdachlosen Mann wegen einer erheblichen Erkrankung weiterhin eine hohe Gefahr aus.
Der Betonmischer hatte Ende Oktober 2022 auf der Bundesallee im Ortsteil Wilmersdorf die 44 Jahre alte Radfahrerin überrollt. Sie starb später in einem Krankenhaus. Kurz nach dem Unfall hatte der deutsche Beschuldigte den 64 Jahre alten Fahrer mit einem Messer attackiert. Auf der Fahrbahn habe er ihm "ohne Rechtfertigungsgrund in die linke Brust auf Höhe des Herzens gestochen", hieß es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Fahrer habe eine Stichverletzung erlitten, die genäht werden musste.
Gegen zwei Klimaaktivisten ermittelt die Staatsanwaltschaft
Der Unfall hatte für bundesweites Aufsehen und Diskussionen gesorgt. Ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr, das bei der Bergung der eingeklemmten Frau helfen sollte, stand nach einer Aktion der Klima-Protestgruppe Letzte Generation im Stau und traf deshalb einige Minuten später am Unfallort ein.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt Angaben zufolge gegen zwei Aktivisten unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung.
Der 48-Jährige, der an der Bundesallee campierte, habe "wahnbedingt angenommen, die Radfahrerin könnte seine Tochter sein", hieß es weiter im Urteil. "Es war eine sehr gefährliche Gewalttat." Der Mann leide seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie. Derzeit sei bei ihm das Wahnerleben noch sehr präsent.
Der Mann hatte zu Prozessbeginn vor zwei Wochen gestanden und erklärt: "Ich wollte ihn stechen, ich dachte, er hätte es mit Absicht gemacht." Seit der Tat befindet sich der 48-Jährige im sogenannten Maßregelvollzug. Sein Verteidiger plädierte auf eine Unterbringung auf Bewährung. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa