Berlin darf Abrissarbeiten an Jahn-Sportpark fortsetzen - zumindest vorläufig
Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Fortgang der Abrissarbeiten am geschichtsträchtigen Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark in Berlin vorläufig für legitim erklärt.
Das Gericht lehnte am Donnerstagabend einen Antrag des Vereins Naturfreunde auf Erlass einer sogenannten Zwischenverfügung ab. Das wurde am Freitag mitgeteilt.
Eine Pressesprecherin des Gerichts betonte, dabei handele es sich nicht um eine Entscheidung über den Eilantrag des Vereins. "Dieser ist nach wie vor offen." Das Gericht habe lediglich entschieden, dass das Land Berlin die Abrissarbeiten "vorläufig - also bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag - fortsetzen darf".
Der Verein Naturfreunde Berlin hatte einen Eilantrag gestellt, um die Abrissarbeiten am Stadion zu stoppen, bis der Artenschutz im Sportpark ausreichend berücksichtigt worden sei. Es geht dabei um die Sicherung von Brutplätzen von Vögeln und Fledermäusen.
Am Dienstag rollten Bagger im Ortsteil Prenzlauer Berg an und begannen Gebäude auf der Anlage abzutragen. Dort soll ein neues Stadion mit einer Sitzkapazität von 20.000 Plätzen als Kernstück des neuen Sportparks gebaut werden. Auf der großen Fläche sind etwa weitere Tennis-, Fußball- und Volleyballplätze vorgesehen.
Der Abriss und Neubau des Stadions sollen mittlerweile allerdings 182 Millionen Euro kosten und damit gut doppelt so viel wie anfangs geplant. Eine Bürgerinitiative sammelte in einer Petition über 14.000 Unterschriften, um die Maßnahmen zu verhindern.
Titelfoto: Jens Kalaene/dpa