Autofahren mit Nikab: Reicht ein Sehschlitz im Straßenverkehr?

Von Marion van der Kraats

Berlin - Eine Muslimin kämpft darum, verschleiert Auto fahren zu dürfen. Weil ihr dies durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde bislang verwehrt wird, klagt sie gegen das Land Berlin.

In Berlin zieht eine Muslimin vor Gericht, weil sie nicht verschleiert mit dem Auto fahren darf. (Symbolfoto)
In Berlin zieht eine Muslimin vor Gericht, weil sie nicht verschleiert mit dem Auto fahren darf. (Symbolfoto)  © Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa

Das zuständige Verwaltungsgericht wird sich am 15. Januar mit dem Fall befassen, wie eine Sprecherin mitteilte.

Die Klägerin will am Steuer einen Nikab tragen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Sie verlangt darum eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht.

Die Frau beruft sich nach Gerichtsangaben auf ihre religiöse Überzeugung und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt.

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Die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit hat das persönliche Erscheinen der Klägerin zur Verhandlung angeordnet, wie die Gerichtssprecherin sagte. Eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet.

Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Er muss erkennbar bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen.

Mit der Thematik haben sich bereits mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. In Rheinland-Pfalz hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz im August 2024 entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist.

Titelfoto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa

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