Aus für "Officer Denny" auf TikTok & Co.: Berliner Polizist darf nicht mehr als solcher online gehen

Berlin - Ein Berliner Polizeihauptkommissar trat unter dem Namen "Officer Denny" bei TikTok, Instagram, Twitch und YouTube auf und duzte auch den Clan-Chef Arafat Abou-Chaker. Das missfiel der Polizei, die bis zum Oberverwaltungsgericht ging und das fällte nun eine Entscheidung.

Der Berliner Polizeihauptkommissar darf endgültig keine Videos mehr mit Polizeibezug online stellen.
Der Berliner Polizeihauptkommissar darf endgültig keine Videos mehr mit Polizeibezug online stellen.  © Screenshot/TikTok/officer_denny (BIldmontage)

"Officer Denny" darf im Internet keine Accounts mehr mit Polizeibezug unterhalten und nicht als "Officer Denny" auftreten, wie am Montag mitgeteilt wurde.

Der Kommissar hat fast 170.000 Follower auf TikTok. Seine Clips wurden bereits 3,5 Millionen Mal gelikt. Der Beamte trat bis dato erkennbar als echter Polizist auf und drehte als Nebentätigkeit Videos zur Arbeit der Polizei.

Unter anderem plauderte der Kommissar auch als "Officer Denny" öffentlich mit verschiedenen Persönlichkeiten aus diversen Milieus, so auch mit Clan-Boss Abou-Chaker.

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Bei dem Interview ging es um den Prozess gegen Bushido vor dem Berliner Landgericht. Dass sich der Polizeihauptkommissar mit dem berüchtigten Clan-Chef jedoch im Livestream duzte, führte dazu, dass sein Dienstherr ihm diese Nebentätigkeit verbot.

Zur Begründung führte die Polizei an, dass das Gespräch ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu sei. Es sei auch zu hinterfragen, ob der Polizist sein Amt künftig pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde. Als Beamter unterliege er besonderen Treuepflichten gegenüber seinem Dienstherrn, denen private Kontakte in diese Szene widersprächen.

Die Social-Media-Auftritte von "Officer Denny" sind beliebt

Berliner Polizei fürchtet um ihr Ansehen

"Officer Denny" wollte sich das jedoch nicht gefallen lassen und legte Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ein. Der Beamte verteidigte seine Nebenbeschäftigung mit der Argumentation, dass er mit seinen "szeneadäquaten" Internetbeiträgen um Verständnis für die Polizei werbe.

Doch dies wurde vom Oberverwaltungsgericht mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Polizeiführung zu entscheiden habe, welche Öffentlichkeitsarbeit geeignet sei, um das Ansehen der Polizei zu wahren.

Der Beschluss vom Oberverwaltungsgericht ist unanfechtbar. Die Videos mit Polizeibezug sind am Montagabend bereits nicht mehr auf TikTok abrufbar gewesen.

Titelfoto: Screenshot/TikTok/officer_denny (BIldmontage)

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