Anschlag auf russische Nachrichtenagentur: 56-Jähriger muss in Knast

Berlin - Mehr als zwei Jahre nach einem versuchten Brandanschlag auf eine russische Nachrichtenagentur in Berlin ist ein Russe zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Obwohl die Brandvorrichtung nicht gezündet hat, ist der 56 Jahre alte Russe zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Obwohl die Brandvorrichtung nicht gezündet hat, ist der 56 Jahre alte Russe zu einer Haftstrafe verurteilt worden.  © Jörg Carstensen/dpa

Das Landgericht Berlin sprach den 56-Jährigen unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten Brandstiftung mit Todesfolge schuldig.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann im Frühjahr 2022 in dem Kellerschacht eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Steglitz, das von Mitarbeitern der russischen Nachrichtenagentur Ria Nowosti bewohnt wurde, einen Brandsatz angebracht.

Absicht sei es gewesen, "ein brennendes Fanal" zu setzen. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Mann nicht töten. Für sein Ziel habe er aber mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen.

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Die unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) zündete jedoch aus ungeklärten Gründen nicht. Sie wurde laut Anklage erst Tage später in dem Kellerschacht entdeckt und von Spezialisten des Landeskriminalamtes Berlin entschärft.

Gericht legt 56-Jährigem weitere Straftaten zur Last

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten am Montag für schuldig befunden.
Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten am Montag für schuldig befunden.  © Jörg Carstensen/dpa

Der Mitte Dezember 2022 festgenommene Russe hatte die Vorwürfe bestritten und behauptet, Opfer einer Intrige geworden zu sein.

Der seit Jahrzehnten in Deutschland lebende Mann machte in Berlin mit Protestaktionen gegen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine von sich reden. Im elfmonatigen Prozess hatte er erklärt, er wolle den russischen Präsidenten Wladimir Putin (71) "nur mit legalen Mitteln" bekämpfen.

Neben dem versuchten Brandanschlag wurden dem 56-Jährigen weitere Straftaten zur Last gelegt. Das Gericht verurteilte ihn daher auch wegen Computerbetrugs, Sachbeschädigung und Entziehung elektrischer Energie.

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Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger verlangten Freispruch vom Hauptvorwurf. Wegen der weiteren Anklagepunkte stellten sie keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa

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