Klage gescheitert: Aktivistin der "Letzten Generation" muss für BER-Blockade-Aktion blechen
Berlin - Nachdem Mitglieder der "Letzten Generation" ein Loch in den Zaun des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) geschnitten haben, wurden sie zur Kasse gebeten. Gegen den Gebührenbescheid hatte eine Klimaaktivistin geklagt. Doch ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage der Aktivistin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Berlin mit seinem Urteil abgeschmettert, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.
Auf Nachfrage von TAG24 beim Verwaltungsgericht, teilte der Sprecher David Faßbender mit, dass sich die Klägerin am 8. Dezember 2022 durch das Loch im Zaun Zutritt zum Gelände des Flughafens BER verschafft hatte. Dort klebte sie sich mit weiteren Klimaaktivisten auf dem Rollfeld fest.
Die Bundespolizei ergriff daraufhin diverse Maßnahmen, um die Aktion zu stoppen. Unter anderem wurde ein Polizeihubschrauber eingesetzt und der Zaun um den Flughafen sowie das Gelände verstärkt von Einsatzkräften bewacht. Zahlreiche Fluggäste mussten auf dem Boden bleiben und viele Flüge umgeleitet werden.
Durch die Aktion habe die Frau dem Gericht nach vorsätzlich eine Gefahrenlage geschaffen, die die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet habe. Wegen der für die Polizei dadurch entstandenen Kosten bekam die Aktivistin den Gebührenbescheid nach der BMIBGebV in Höhe von insgesamt 1017,74 Euro, für die sie aufzukommen habe.
Das Gericht gab der Bundespolizei recht, dass die ergriffenen Maßnahmen - insbesondere der Einsatz des Hubschraubers - angemessen waren. Auch die Höhe des Gebührenbescheides sei zutreffend.
Aktivistin der "Letzten Generation" kann gegen Urteil vorgehen

Somit bestätigte das Verwaltungsgericht in erster Instanz das Vorgehen der Polizei vollumfänglich. Gegen das Urteil kann die Klimaaktivistin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Auch zwei weitere Mitglieder der "Letzten Generation" wurden der Bundespolizei zufolge wegen der BER-Aktion zur Kasse gebeten.
"Hinsichtlich der zwei weiteren Kostenschuldner sind die Festsetzungsverfahren bereits abgeschlossen und die Forderungen sind demzufolge vollstreckbar", so die Beamten.
Einige der an der Aktion beteiligten Aktivisten kamen zuvor in Gewahrsam. Gegen sie wurden Anzeigen erstattet wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung.
Erstmeldung: 9.05 Uhr, zuletzt aktualisiert: 10.10 Uhr
Titelfoto: Paul Zinken/dpa