92-Jährige vom "Lieblingspfleger" vergewaltigt und umgebracht! Das ist sein Urteil
Berlin - Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 92 Jahre alten Seniorin ist ein Altenpfleger zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Das Berliner Landgericht sprach den 41-Jährigen am Donnerstag des Mordes sowie der Vergewaltigung mit Todesfolge schuldig.
Der Angeklagte, der bei der Frau als häusliche Pflegekraft tätig war, sei mit außerordentlicher Brutalität gegen die "absolut wehrlose" Frau vorgegangen. Bei der Tat sei der Mann stark alkoholisiert gewesen. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.
"Er war ihr Lieblingspfleger", sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb. Auch deshalb sei so unfassbar, was geschah.
Die 92-Jährige sei am 12. Juli nach einem mehrwöchigen Aufenthalt in einem Krankenhaus, wo sie nach einem Sturz behandelt worden war, in Begleitung ihres Sohnes in ihre Wohnung zurückgekehrt.
"Sie war anders als vor dem Sturz bettlägerig." Das habe den Angeklagten möglicherweise in Unruhe versetzt. Als der Sohn die Wohnung kurz für Besorgungen verließ, habe der Angeklagte getrunken. "Stark alkoholisiert und beeinflusst durch Cannabis kam es zu dem Tatgeschehen", so der Richter.
Verurteilter Pfleger galt als liebenswürdig und freundlich
Der nicht vorbestrafte Mann soll ab Herbst 2020 als Mitarbeiter eines polnischen Pflegedienstes bei der 92-Jährigen tätig gewesen sein.
Der polnische Staatsbürger war von Zeugen als liebenswürdig und freundlich beschrieben worden. Er sei bereits längere Zeit für die Frau tätig gewesen und habe in ihrer Wohnung gelebt.
Mit einem "Übermaß an Gewalt" habe der Angeklagte die 92-Jährige sexuell attackiert, hieß es weiter im Urteil. Es sei ein Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes gewesen. Die Tat sei Ausfluss seines Hanges, im Übermaß Alkohol zu konsumieren.
"Wir glauben, dass auch er ratlos vor dem steht, was da geschehen ist", sagte der Vorsitzende. Das Gericht sei von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen.
Der Staatsanwalt hatte 15 Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte für den 41-Jährigen, der sich auf fehlende Erinnerungen berufen hatte, einen Schuldspruch wegen Vollrausches beantragt.
Das gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Morris Pudwell