Zwei Monate alter Säugling brutal misshandelt: Vater muss hinter Gitter
Bamberg/Forchheim - Nur dank einer Operation an der Uniklinik Erlangen wurde es kein Mordprozess: Ein 26-Jähriger ist wegen schwerer Misshandlung eines gerade einmal zwei Monate alten Säuglings zu sechs Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden.
Die Strafkammer des Landgerichts Bamberg sprach ihn wegen der schweren Misshandlung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
An seinem kleinen Sohn wird der wochenlange Schrecken aber nicht ohne Folgen vorübergehen: Aufgrund der erlittenen Gewalt zeigt das Baby Entwicklungsverzögerungen. Außerdem könnten dauerhafte Schäden bleiben.
Mitte Dezember wurde das Verfahren gegen den Mann eröffnet. Bereits zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass er im Oktober 2023 seine noch nicht einmal ein Jahr alte Tochter verletzt haben soll. Das Amtsgericht Forchheim hatte ihm daraufhin untersagt, sich weiter in der gemeinsamen Wohnung mit seiner Partnerin aufzuhalten.
Einen Monat später soll er das ignoriert haben und wieder in die Wohnung in Forchheim eingezogen sein. Einige Wochen danach kam dann der Sohn zur Welt.
Zwischen Ende Februar und Ende März 2024, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe der 26-Jährige seinem Sohn in zahlreichen Fällen massive Schmerzen zugefügt.
Mehrere Rippenbrüche bei Säugling festgestellt
Damit hätte er sich an dem Kind abreagiert, wenn der kleine Junge sich nicht so verhielt, wie es sich der Mann vorstellte. Die Gewalteinwirkungen seien massiv gewesen.
Unter anderem habe er den Säugling immer wieder stark geschüttelt und damit auch seinen Tod billigend in Kauf genommen. Außerdem soll das Baby mehrere Rippenbrüche erlitten haben.
Der 26-Jährige gestand vor Gericht auch, dass er seinen Sohn auf grobe Weise geschüttelt habe.
Bereits zu Prozessbeginn am 17. Dezember wurde im Rahmen einer Verständigung der Strafrahmen zwischen sechs Jahren und drei Monaten und höchstens sieben Jahren und sechs Monaten Haft festgelegt.
Mit den sechs Jahren und fünf Monaten blieb das Gericht unter der Forderung der Anklage, die sich für sieben Jahre Haft aussprach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Daniel Vogl/dpa