Wohnungsinhaber getötet: Gericht verurteilt Geflüchtete zu lebenslanger Haft

München - Die Strafkammer des Landgerichts München II hat am Freitag eine 52 Jahre alte Ukrainerin wegen Mordes an einem Mann, der sie bei sich aufgenommen hatte, zu lebenslanger Haft verurteilt.

Vor dem Landgericht München II wurde am Freitag eine 52 Jahre alte, vor dem Krieg geflüchtete, Ukrainerin wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Vor dem Landgericht München II wurde am Freitag eine 52 Jahre alte, vor dem Krieg geflüchtete, Ukrainerin wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.  © Daniel Karmann/dpa

Das Opfer hatte die vor dem Krieg Geflüchtete 2022 bei sich in Dachau leben lassen.

Demnach sollen die beiden im Februar 2023 in einen Streit geraten sein. Im Verlauf der Auseinandersetzung habe laut Auffassung des Gerichts die Angeklagte zu einem Messer gegriffen und mehrfach auf den Wohnungsinhaber eingestochen.

Ein weiteres Urteil fiel wegen versuchten Totschlags, nachdem die 52-Jährige noch einen weiteren Mann mit dem Messer angegriffen hatte. Dieser konnte sich jedoch erfolgreich vor Verletzungen schützen.

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Nach Überzeugung der Richter ist die Frau im März 2022 bei dem späteren Todesopfer eingezogen. Die beiden kannten sich aus einer früheren Beziehung.

Der 54-Jährige ging davon aus, dass es sich nur um einen kurzen Zeitraum handeln würde, allerdings schien die Ukrainerin wenig Interesse zu zeigen, sich selbst eine Wohnung zu suchen.

Als sich der Mann im Dezember 2022 verlobte und längere Zeit die Frau aus seiner Wohnung haben wollte, kam es schließlich zu dem tödlichen Streit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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