Vier Bauarbeiter sterben bei Horror-Unfall: Chefs der Baufirma verurteilt

Landsberg am Lech - Es ist einer der schwersten Betriebsunfälle auf deutschen Baustellen seit Jahren gewesen. Eine Betondecke stürzt in sich zusammen und tötet vier Arbeiter. Deren Chefs erhielten dafür nun Bewährungsstrafen. Allein verantwortlich sind sie aber nicht, betont der Richter.

Rechtsanwalt Alexander Chasklowicz (M.) sitzt im Amtsgericht zwischen den beiden verurteilten Chefs.
Rechtsanwalt Alexander Chasklowicz (M.) sitzt im Amtsgericht zwischen den beiden verurteilten Chefs.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der 64 Jahre alte Seniorchef des Baubetriebes erhielt 8 Monate Haft auf Bewährung, sein 30 Jahre alter Sohn 14 Monate. Der Sohn war als Bauleiter für die Unglücksbaustelle verantwortlich und erhielt daher die höhere Strafe.

Im Oktober 2020 war im oberbayerischen Denklingen bei Betonarbeiten die Decke eingestürzt. Ein 16 Jahre alter Auszubildender, ein 34-Jähriger und zwei 37-Jährige wurden durch Trümmer und flüssigen Beton verschüttet und starben.

Ein weiterer Arbeiter wurde körperlich verletzt und bekam zudem durch das Unglück erhebliche psychische Probleme.

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Es handelt sich um eines der schwersten Unglücke auf deutschen Baustellen der vergangenen Jahre. Die beiden Angeklagten wurden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Bei dem Bauprojekt ging es um die Errichtung einer neuen Zentrale für das Bauunternehmen selbst. Zu dem Unglück kam es dadurch, dass bei der Errichtung einer rund fünf Meter hohen Betondecke ein unzureichendes Stützgerüst gebaut wurde.

Aufgrund verschiedener Ursachen sei das Gerüst "wie ein Kartenhaus" in sich zusammengefallen, sagte Richter Michael Eberle. Unter anderem seien die falschen Stützen verwendet worden.

Chefs nach Tod von vier Bauarbeitern zu Bewährungsstrafen verurteilt

Vier Arbeiter kamen im Oktober 2020 auf der Baustelle ums Leben.
Vier Arbeiter kamen im Oktober 2020 auf der Baustelle ums Leben.  © Matthias Balk/dpa

Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie bei der Errichtung des mangelhaften Traggestells nicht eingeschritten sind. Neben den beiden Geschäftsführern seien aber auch andere für den Deckeneinsturz mitverantwortlich gewesen, betonte der Amtsgerichtsdirektor.

Eberle meinte, dass auch das für die Planung zuständige Ingenieurbüro sich um die Sicherheit des Gerüsts hätte kümmern können, auch wenn dies nicht ausdrücklich beauftragt gewesen sei.

Zudem sei das Traggerüst verantwortlich von einem Vorarbeiter gebaut worden, der dann selbst ums Leben gekommen ist.

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Die beiden Angeklagten müssen zudem als Auflage zusammen 40.000 Euro zahlen. Das Geld soll den Hinterbliebenen, dem Verletzten sowie der Feuerwehr und dem Roten Kreuz zugutekommen.

Titelfoto: Matthias Balk/dpa

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