Über Jahre keinen Mindestlohn gezahlt: Einzelhändler zu fetter Geldstrafe verurteilt
Augsburg/Ingolstadt - Ein Einzelhändler aus dem Großraum Ingolstadt hat über Jahre hinweg an seine zahlreichen meist aus Bulgarien stammenden Arbeiter weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt. Nun wurde er vom Amtsgericht Augsburg dafür zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt.
Wie das Hauptzollamt Augsburg am heutigen Montag mitteilte, führten Ingolstädter Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Juli 2018 eine Kontrolle bei der Firma durch, die im Lebensmittelverpackungsbereich tätig ist.
Dabei wurden Unregelmäßigkeiten in den Geschäftsunterlagen festgestellt.
Die befragten Arbeiter gaben an, teilweise nur einen Stundenlohn von fünf bis sieben Euro netto erhalten zu haben. "Die Nichtgewährung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns stellt eine Ordnungswidrigkeit dar", so die Zöllner.
Gegen das zuvor durch das Hauptzollamt Augsburg festgelegte Bußgeld legte der Einzelhändler Einspruch ein.
Nun wurde er vom Amtsgericht Augsburg zu 250.000 Euro Strafe verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Titelfoto: Volker Hartmann/dpa