Karlsruhe/Aschau/Traunstein - Der Mord an der damals 23 Jahre alten Hanna Wörndl muss neu verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof hob am Mittwoch das Urteil gegen einen jungen Mann auf. Der damals 22 Jahre alte Angeklagte war im März 2024 nach einem langen Indizienprozess vom Landgericht Traunstein wegen des Mordes an der Medizinstudenten zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 20-Jährige die 23-jährige Hanna am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen hat. Anschließend hat er die junge Frau laut Urteil schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen.
Der BGH wies den Fall nun an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein zurück.
Grund dafür ist ein abgelehnter Befangenheitsantrag gegen die damals Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler. Diese hatte Anfang Januar 2024 eine E-Mail an den zuständigen Staatsanwalt geschrieben, in der sie sagte, dass sie davon ausgehe, dass der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord verurteilt werde.
Die Verteidigung wusste nichts von dem E-Mail-Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft. "Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt", teilte der BGH nun mit.