Strafermittlungen wegen Naturzerstörung: Gericht verhandelt über Baggerarbeiten am Wildbach

Augsburg - Nach den unzulässigen Baggerarbeiten am streng geschützten Rappenalpbach im Allgäu will sich am Montag ab 10 Uhr das Augsburger Verwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen.

Richten oder schlichten: Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht könnte ein Vergleich im Fall der Naturzerstörung am Wildbach die Parteien aussöhnen. (Symbolbild)
Richten oder schlichten: Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht könnte ein Vergleich im Fall der Naturzerstörung am Wildbach die Parteien aussöhnen. (Symbolbild)  © 123RF/kzenon

Im Vorfeld der Verhandlung der Klage einer Alpgenossenschaft gegen den Freistaat hat es nach Angaben einer Gerichtssprecherin Vergleichsverhandlungen gegeben.

In der mündlichen Verhandlung gehe es nun zunächst darum, einen möglichen Vergleich festzuzurren.

Sollten die Gespräche zwischen den Parteien scheitern, wird das Verfahren voraussichtlich auf einen späteren Termin vertagt.

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Im vergangenen Jahr hatte die Genossenschaft Baggerarbeiten an dem Bach in der Nähe von Oberstdorf vorgenommen und das Gewässer dadurch nach Ansicht von Naturschützern weitgehend zerstört. Nun ist die Renaturierung des Rappenalpbachs geplant.

Dass die Arbeiten nicht zulässig waren, hatten in Eilverfahren bereits das Verwaltungsgericht in Augsburg und auch der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt.

Streit gibt es allerdings zwischen der Genossenschaft und dem Landratsamt Oberallgäu über die Verantwortung. Denn die Kreisbehörde hatte gewisse Arbeiten an dem Gewässer erlaubt.

Gutachten fehlt noch: Strafermittlungen wegen Naturzerstörung

Wegen der Naturzerstörung gibt es auch Strafermittlungen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird derzeit ein Gutachten erstellt, das allerdings erst im Herbst vorliegen soll.

Der Bund Naturschutz in Bayern hatte im Vorfeld des Gerichtstermins erneut eine umfassende und baldige Renaturierung des Rappenalpbachs verlangt.

"Wir befürchten einen Minimalkonsens, wenn Freistaat Bayern und Alpgenossenschaft sich die Kosten für eine Renaturierung des Rappenalpbachs teilen müssen", sagte der Landesvorsitzende Richard Mergner.

Titelfoto: 123RF/kzenon

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