Sportschütze erschießt drei Nachbarn: Lebenslange Haft gefordert

Augsburg - Im Fall der Tötung von drei Menschen in einem Mehrfamilienhaus in Schwaben hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Sportschützen eine lebenslange Haft gefordert.

Die Staatsanwaltschaft beschreibt das Vorgehen des Angeklagten als "eiskalt".
Die Staatsanwaltschaft beschreibt das Vorgehen des Angeklagten als "eiskalt".  © Stefan Puchner/dpa

Staatsanwalt Thomas Junggeburth beantragte vor dem Landgericht Augsburg eine Verurteilung wegen dreifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes.

Nach seiner Überzeugung wollte der beschuldigte 65-Jährige durch sein "eiskaltes Vorgehen" einen jahrelangen Nachbarschaftsstreit endgültig beenden.

Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sah Junggeburth nicht. Er beantragte ferner, dass die Strafkammer im Urteil auch die besondere Schwere der Schuld feststellt. In diesem Fall wäre die Freilassung des deutschen Staatsbürgers nach bereits 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert.

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Auch der Verteidiger und die beiden Anwältinnen der Nebenkläger sollten am Freitag noch ihre Plädoyers halten. Das Urteil in dem Prozess ist für kommenden Donnerstag geplant.

Drei Menschen erschossen: Jahrelanger Streit um Müll und andere banale Dinge

Der Angeklagte Gerhard B. (.l) spricht mit seinem Verteidiger Walter Rubach (r.).
Der Angeklagte Gerhard B. (.l) spricht mit seinem Verteidiger Walter Rubach (r.).  © Stefan Puchner/dpa

Der Angeklagte und seine Nachbarn sollen sich immer wieder über Banalitäten wie die Mülltonnen in dem Haus in Langweid gestritten und sich gegenseitig beleidigt haben.

Auslöser der Bluttat soll gewesen sein, dass ein Nachbar nach solch einem Streit die Polizei gerufen hatte. Als der Angeklagte dies erfuhr, soll er die Ermordung seiner Nachbarn geplant haben. Einem Ehepaar soll er dann im Treppenhaus aufgelauert und die 49 und 52 Jahre alten Opfer mit Kopfschüssen getötet haben.

Nur wenige Sekunden später soll er eine 72 Jahre alte Nachbarin durch deren Wohnungstür mit einem Schuss ebenfalls in den Kopf umgebracht haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Täter spekuliert, dass die Seniorin wegen der vorhergegangenen Schüsse durch den Türspion ihrer Wohnung schaut und entsprechend gezielt geschossen.

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Danach soll der Angeklagte zu Angehörigen der getöteten Rentnerin gefahren sein und auch diese durch Schüsse durch eine Tür verletzt haben.

Titelfoto: Stefan Puchner/dpa

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