"Södolf" und "Landesverräter": Verfahren gegen AfD-Mann Protschka gegen Geldauflage eingestellt

Deggendorf - Das Beleidigungsverfahren gegen Bayerns AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka (46) wird gegen eine Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro eingestellt.

Stephan Protschka (46) holte beim politischen Aschermittwoch der AfD 2023 aus – ihm drohte ein Gerichtsverfahren.
Stephan Protschka (46) holte beim politischen Aschermittwoch der AfD 2023 aus – ihm drohte ein Gerichtsverfahren.  © Daniel Löb/dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker vorgeworfen, Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) beim Politischen Aschermittwoch 2023 in Osterhofen "Södolf" und "Landesverräter" genannt zu haben.

Die Einstellung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Deggendorf war mit einer Erklärung verbunden, die ein Verteidiger des AfD-Politikers vortrug.

Darin hieß es, Anspielungen auf die NS-Zeit lägen Protschka grundsätzlich fern. Er habe lediglich Begriffe eines Vorredners aufgegriffen. Ihm sei es nicht darum gegangen, Söder zu beleidigen, sondern einen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung zu leisten.

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Bis Ende August muss Protschka nun die Geldauflage zahlen. Dann werde das Verfahren endgültig eingestellt, sagte die Richterin.

Zu dem Verfahren war es gekommen, weil der Bundestagsabgeordnete gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen Einspruch eingelegt hatte.

Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) fühlte sich von den Aussagen des AfD-Politikers beleidigt und zeigte ihn an.
Ministerpräsident Markus Söder (57, CSU) fühlte sich von den Aussagen des AfD-Politikers beleidigt und zeigte ihn an.  © Sven Hoppe/dpa

Satire oder Beleidigung? AfD-Politiker holen verbal gegen Söder aus

Ebenfalls im April hatte das Amtsgericht Deggendorf mit dem österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz (47) einen weiteren Redner des Politischen Aschermittwochs wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fast 15.000 Euro verurteilt.

Der Österreicher hatte Söder teils mit denselben Bezeichnungen bedacht. Grosz hatte vor Gericht argumentiert, es handle sich bei seinen Aussagen um Satire.

Er legte gegen das Urteil Berufung ein, es ist einem Gerichtssprecher zufolge bislang nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Bildmontage: Daniel Löb/dpa, Sven Hoppe/dpa

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