Schuss bei Bundesligaspiel: Urteil gegen Polizist gefallen
Augsburg - Polizisten albern herum - aber aus dem Spaß wird Ernst. Ein Beamter schießt in den Mannschaftsbus. Nun wurde der Mann in Bayern verurteilt. Der 28-Jährige muss außerdem noch mit beruflichen Konsequenzen rechnen ...
Weil der Polizist bei einer Wasserschlacht mit der Dienstwaffe in einen Polizeibus geschossen hat, ist er vom Landgericht Augsburg verurteilt worden.
Das Gericht verhängte am heutigen Donnerstag dementsprechend eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung.
Das Projektil hatte bei dem Vorfall im August des Jahres 2023 am Rande des Bundesligaspiels des FC Augsburg gegen Borussia Mönchengladbach einen Polizisten in dem Bus lediglich um Haaresbreite verfehlt und zudem eine Scheibe durchschlagen.
Vier Beamte erlitten darüber hinaus Knalltraumata.
Außerdem wurde ein Fan-Bus der Fohlen getroffen!
Der Mann hatte im Verfahren angegeben, er könne sich nicht erklären, warum er geschossen hatte und gab zunächst hierzu an, zu vermuten, er habe wegen der vielen Schießtrainings im Rahmen der Ausbildung reflexartig reagiert.
Prozess in Bayern gegen einen Polizisten: Urteil des Landgerichts Augsburg noch nicht rechtskräftig
Das Gericht glaubte diese Schilderung nicht und entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidigung des Polizisten hatte eine Strafe von unter einem Jahr auf Bewährung gefordert - und das aus gutem Grund. Wenn das verhängte Urteil rechtskräftig wird, verliert er den Beamtenstatus und kann folglich nicht mehr als Polizist arbeiten.
Bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend, wie ein Gerichtssprecher ausführte. Bleibt sie unter einem Jahr, gibt es im Beamtenrecht noch einen gewissen Spielraum und die zumindest theoretische Chance darauf, den Job noch weiter auszuführen.
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.
Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa