Scharfe Kritik an Boateng-Auftritt vor Gericht: Nutzt er Kasias Tod zur "Blendung der Öffentlichkeit"?
München/Berlin - Ex-Bundesliga-Star Jérôme Boateng (35) hatte zu Beginn seines Prozesses in München wegen Körperverletzung erstmals auch über seine verstorbene Ex-Freundin gesprochen.
Die Familie der mit 25 Jahren verstorbenen Kasia Lenhardt sieht diese Aussage jedoch kritisch.
"Worte, die von Herzen kommen, muss man meiner Meinung nach nicht von Anwälten aufschreiben lassen und von einem Papier holprig ablesen", zitiert die Deutsche Presse-Agentur eine Stellungnahme des Berliner Medienanwalts Markus Hennig im Namen der Familie Lenhardt.
Die einstige GNTM-Kandidatin Kasia Lenhardt wurde am 9. Februar 2021 tot in einer Wohnung im Berliner Stadtteil Charlottenburg aufgefunden. Sie starb durch Suizid.
Nach nur 15 Monaten Beziehung wurde eine Woche vor ihrem Tod die Trennung öffentlich. Unter anderem gab es auch Vorwürfe gegen den heute 35-Jährigen, dass er die junge Frau körperlich angegriffen haben soll.
Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung von Boateng gegen Lenhardt wurde einen Tag nach ihrem Tod wieder aufgenommen.
Anwalt: Boateng soll aufhören, "unwahre Behauptungen" zu wiederholen
Vergangene Woche wies er zu Beginn eines anderen Prozesses – wieder geht es um Körperverletzung gegen eine frühere Lebensgefährtin – auch Vorwürfe zurück und sagte: "Aus Respekt vor Kasia, und aus Respekt vor ihrem Sohn und ihrer Familie habe ich mich seit ihrem Tod nicht öffentlich geäußert."
Was er aber nicht akzeptieren wolle, seien "die ganzen Lügen, Halbwahrheiten und falschen Verdächtigungen, die aus all dem und aus dem tragischen Tod von Kasia Lenhardt gestrickt wurden".
"Der Versuch Boatengs, Kasia Lenhardt auch nach ihrem Tod zur Blendung der Öffentlichkeit zu benutzen, verletzt die Familie der Verstorbenen erneut. Damit bin ich als Anwalt und im Namen der Familie nicht einverstanden", konterte Hennig am Donnerstag.
Wegen früherer Aussagen des Ex-Bayern-Stars hatte die Mutter der Verstorbenen bereits vor Gericht einen Teilerfolg wegen Unterlassung erzielt. Wenigstens eine der sechs Aussagen dürfe er nicht mehr tätigen. Ab dem 1. August soll ein Berufungsverfahren zu diesem Fall starten.
"Spricht er von Herzen über Respekt, sollte er besser unverzüglich das Gerichtsverfahren mit der Familie beenden und sich verpflichten, alle furchtbaren und unwahren Behauptungen über Kasia Lenhardt nicht zu wiederholen", so der juristische Vertreter der Hinterbliebenen weiter.
Titelfoto: Montage: Frederic Kern/Geisler-Fotopress/dpa + Matthias Balk/dpa