Prozess um tödlichen Raserunfall: SUV schleuderte mit 94 km/h über IKEA-Parkplatz!
Augsburg - Mehr als ein Jahr nach einem tödlichen Unfall mit einem hochmotorisierten Mercedes GL63 AMG auf einem IKEA-Parkplatz steht der Fahrer ab Mittwoch vor dem Landgericht Augsburg.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 54-Jährige am 26. August 2022 innerorts in Augsburg aus purer Angeberei und Gleichgültigkeit gegenüber anderen mit bis zu 145 Kilometern pro Stunde gerast ist, erlaubt war nur Tempo 50.
Als er die Kontrolle über seinen Wagen verlor, flog das Auto förmlich von der Straße, durch einen Zaun auf den tiefer liegenden Parkplatz eines großen Möbelhauses, und prallte letztlich gegen einen Einkaufswagenständer.
Die 21 Jahre alte Beifahrerin des mutmaßlichen Rasers erlitt tödliche Kopfverletzungen durch umherfliegende Holz- und Metallteile. Zwei weitere Mitfahrer des Mannes wurden verletzt.
Der Freund der jungen Frau, der von der Rückbank das Sterben seiner Partnerin mitansehen musste, litt nach dem Unfall an schweren psychischen Folgen.
Beifahrer hatte Panik: Angeklagter soll bereits zuvor bei Raserfahrt aufgefallen sein
Auf dem Möbelhaus-Parkplatz, auf dem laut Staatsanwaltschaft etliche Kunden unterwegs waren, brachten sich zwei Frauen in Sicherheit, indem sie vor dem heranschleudernden SUV wegrannten.
Nach den Ermittlungen war der Wagen auf dem Parkplatz noch mit bis zu 94 Kilometern pro Stunde unterwegs.
Der Mercedes hatte nach Angaben der Ermittler rund 560 PS, hätte 325 km/h schnell fahren können.
Im Oktober 2021 soll der Angeklagte bereits einmal eine ähnliche Raserfahrt in der Ortschaft unternommen haben, damals mit annähernd 200 km/h. Der Beifahrer damals habe panische Angst bekommen, sagt die Staatsanwaltschaft.
Der Fahrer ist wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge angeklagt, darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft.
21-Jährige stirbt auf IKEA-Parkplatz: Augsburg unter Schock
Während der Ermittlungen blieb der Mann zunächst auf freiem Fuß. Als die Anklage bei Gericht eingereicht wurde, erließ das Landgericht sogleich einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den 54-Jährigen. Dies ist ein relativ ungewöhnlicher Vorgang, wenn die Staatsanwaltschaft zuvor keine Gründe für eine Untersuchungshaft gesehen hat.
Der Fall hatte in der Region Augsburg für viele Diskussionen gesorgt. Die Angehörigen der getöteten Frau hatten an dem reparierten Zaun des Parkplatzes eine Gedenkstätte errichtet, an der auch Monate später noch regelmäßig Grablichter abgestellt wurden.
Die Strafkammer plant in den nächsten Wochen noch eine Reihe weiterer Verhandlungstage. Vonseiten der Verteidigung gab es im Vorfeld des Prozesses zunächst keine Stellungnahme.
Titelfoto: vifogra