Prozess um Tod von Studentin Hanna: Befangenheitsantrag gegen Richterin abgelehnt

Traunstein - Im Prozess um den Tod der Studentin "Hanna" hat das Landgericht Traunstein einen Befangenheitsantrag gegen die Richter zurückgewiesen. Eine Vertretungskammer bewertete den Antrag der Verteidigung als unbegründet, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Der Angeklagte (22) sitzt im Traunsteiner Gericht. Er soll die Studentin überfallen und verletzt in einen Bach geworfen haben.
Der Angeklagte (22) sitzt im Traunsteiner Gericht. Er soll die Studentin überfallen und verletzt in einen Bach geworfen haben.  © Uwe Lein/dpa

Hintergrund des Antrags war ein Mail-Wechsel zwischen einem Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin Anfang Januar, in dem sich beide über den möglichen Tatablauf ausgetauscht haben sollen - zu einem frühen Zeitpunkt, denn damals waren schon Termine bis zum 5. März angesetzt.

Die Vertretungskammer begründete ihre Ablehnung des Befangenheitsantrag sowohl mit dem Kontext des Mail-Verkehrs als auch mit dem weiteren Verfahrensgang.

Die Vorsitzende Richterin habe in der nächsten Hauptverhandlung einen rechtlichen Hinweis erteilt, der im Wesentlichen den Inhalt der rechtlichen Erörterungen zwischen ihr und dem Sitzungsvertreter wiederholte - sodass eine Besorgnis der Befangenheit nicht bestehe.

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Die Anwälte hatten angeführt, die Mails ließen den Schluss zu, dass über den möglichen Tatablauf Gespräche geführt wurden. Das dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligen stattfinden, also nicht ohne Verteidigung und Nebenklage.

Ein E-Mail-Wechsel zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwaltschaft Anfang Januar hatte den Antrag ins Rollen gebracht.
Ein E-Mail-Wechsel zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwaltschaft Anfang Januar hatte den Antrag ins Rollen gebracht.  © Uwe Lein/dpa

Die 23 Jahre alte Hanna war am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckt worden. Ein inzwischen 22-Jähriger ist wegen Mordes angeklagt. Er schweigt vor Gericht.

Titelfoto: Bildmontage: Uwe Lein/dpa (2)

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