Mann soll als Kind von Priester missbraucht worden sein: Gericht fordert Gutachten!

Traunstein - Steht einem Mann, der als Kind von einem Priester missbraucht wurde, Schmerzensgeld zu? Wenn ja, wie viel? Darum dreht sich ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Traunstein. Jenes hat nun entschieden, wie es weitergeht.

Andreas P. klagt vor Gericht auf Schmerzensgeld.
Andreas P. klagt vor Gericht auf Schmerzensgeld.  © Peter Kneffel/dpa

Wie das zuständige Gericht am Freitag mitteilte, will es zeitnah ein psychiatrisches Gutachten einholen.

Der Kläger Andreas P., ein früherer Ministrant, gibt an, Mitte der 1990er Jahre von einem Priester in Garching an der Alz (Bayern) missbraucht worden zu sein. Er fordert im Zivilprozess mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum.

Es soll demnach in einem Fall gar zum sexuellen Missbrauch durch den Priester gekommen sein.

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Zum Prozessbeginn am 20. Juni hatte der Anwalt des Erzbistums zwar generell akzeptiert, dass der Kläger einen Anspruch auf Entschädigung hat, auf eine konkrete Summe legte er sich aber nicht fest.

Er beantragte, die Klage auf Schmerzensgeld in der geforderten Höhe abzuweisen, und bat das Gericht um eine entsprechende Einschätzung bezüglich einer angemessenen Summe. Die Verhandlung im bayerischen Traunstein soll den Angaben zufolge am 12. September fortgesetzt werden. "In diesem Termin soll der Kläger persönlich angehört werden", teilte das Gericht mit.

Ob in dem Fall noch weitere Zeugen geladen werden sollten, werde noch derzeit entschieden, hieß es weiter.

Missbrauchsfall Andreas P.: Brief an Erzbischof von München und Freising

Der Rechtsstreit zieht viel Aufmerksamkeit auf sich.
Der Rechtsstreit zieht viel Aufmerksamkeit auf sich.  © Britta Schultejans/dpa

Die Initiative Sauerteig aus Garching an der Alz, die den Kläger unterstützt, hatte in einem offenen Brief an Kardinal Reinhard Marx (69) appelliert, die von P. vor Gericht geforderten 300.000 Euro zu bezahlen.

Das entsprechende Schreiben an den Erzbischof von München und Freising sei dabei "mit der eindringlichen Bitte" verbunden, "endlich zu einer christlichen Haltung der Nächstenliebe gegenüber Missbrauchsbetroffenen zu finden", teilte die Sprecherin der Initiative, Rosi Mittermeier, mit.

Der Anwalt des Erzbistums hatte vor Gericht aber wiederholt betont, er sei auf eine Einschätzung des Gerichts angewiesen, wie hoch eine angemessene Entschädigung letztendlich auszufallen habe.

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Im Juni hatte das Landgericht Köln das dortige Erzbistum zur Zahlung von 300.000 Euro an einem Mann verurteilt, der als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht wurde.

Erst am zurückliegenden Mittwoch dieser Woche wurde eine weitere Klage in der Domstadt bekannt.

Die heute 56 Jahre alte, frühere Pflegetochter eines zu einer langen Haftstrafe verurteilten ehemaligen Priesters verlangt im Rahmen dieser 830.000 Euro als Entschädigung für das ihr zugefügte körperliche und seelische Leid.

Erstmeldung: 6.38 Uhr, letzte Aktualisierung: 12.10 Uhr

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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