Kleines Mädchen (†1) von Ahorn erschlagen: Freispruch für Baumkontrolleur

Augsburg - Nach dem Tod eines Kleinkindes (†1) in Bayern auf einem Spielplatz durch einen umstürzenden Baum ist der für den Ahorn verantwortliche Kontrolleur vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung entsprechend freigesprochen worden.

Der Freigesprochene (58) arbeitet als Baumkontrolleur.
Der Freigesprochene (58) arbeitet als Baumkontrolleur.  © Stefan Puchner/dpa

Das zuständige Amtsgericht Augsburg entschied am heutigen Montag, dass der Mitarbeiter der Stadt Augsburg den durch einen Pilzbefall verursachten Baumsturz selbst nicht habe vorhersehen können.

Im Juli des Jahres 2021 war der 23 Meter hohe Ahornbaum auf dem Spielplatz umgestürzt und hatte eine Wippe getroffen, auf der gerade eine Mutter mit ihrer 20 Monate alten Tochter spielte.

Beide wurden bei dem Zwischenfall schwer verletzt, das kleine Mädchen starb später in der Augsburger Uniklinik. Eine ältere Tochter der Frau spielte etwas entfernt und blieb zum Glück körperlich unversehrt.

"Absoluter Vernichtungswille" beim Mord an Ex-Partnerin: Gericht folgt Forderung der Anklage
Gerichtsprozesse Bayern "Absoluter Vernichtungswille" beim Mord an Ex-Partnerin: Gericht folgt Forderung der Anklage

"Es war ein furchtbarer, tragischer Unfall, für den sie aber nicht die Schuld tragen", sagte Richterin Alexandra Lehner beim Urteil zu dem angeklagten Gärtner. Der Mann hatte den Baum zuletzt 14 Monate vor dem Tod des Kleinkindes untersucht und keine Auffälligkeiten gesehen. Er sei durch das Unglück stark mitgenommen, so sein Verteidiger.

Der 58-Jährige ist seitdem arbeitsunfähig und in psychotherapeutischer Behandlung.

Im Juli 2021 war auf dem Augsburger Spielplatz ein Baum umgestürzt und hatte ein Kleinkind sowie dessen Mutter getroffen.
Im Juli 2021 war auf dem Augsburger Spielplatz ein Baum umgestürzt und hatte ein Kleinkind sowie dessen Mutter getroffen.  © Stefan Puchner/dpa

Prozess in Augsburg: Verteidiger und Staatsanwalt forderten Freispruch des Baumkontrolleurs

In dem Prozess hatten drei Baumgutachter ausgesagt und waren zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen.

Ein Sachverständiger hielt dem Baumkontrolleur im Rahmen des Verfahrens vor, dass er bei der Untersuchung im Jahr 2020 weitere technische Maßnahmen hätte ergreifen müssen, um die entsprechende Gefahr zu erkennen. Zwei Gutachter sagten hingegen vor Gericht, die Routineuntersuchung des Mannes sei ausreichend gewesen, der Baumsturz nicht vorhersehbar.

Letztendlich forderten sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt einen Freispruch für den 58-Jährigen.

Titelfoto: Montage: Stefan Puchner/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Bayern: