Neun Jahre Haft für schweren sexuellen Kindes-Missbrauch: BGH schmettert Revision des Täters ab
Traunstein - Die vom Landgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren gegen einen 57-jährigen Busfahrer wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist rechtskräftig.
"Gegen das Urteil des Landgerichts legte der Angeklagte Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun mit Beschluss vom 29.08.2023 als unbegründet verwarf", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landgerichts Traunstein und der Staatsanwaltschaft Traunstein.
"Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft."
Laut der Anklageschrift hatte sich der Mann während seiner Tätigkeit als Linienbusfahrer im Jahr 2021 das Vertrauen eines damals 13-Jährigen erschlichen. Von Ende Mai bis Mitte Juli 2021 habe er ihn "durch zwölf selbständige Taten jeweils schwer sexuell" missbraucht.
Um das Kind unter Druck zu setzen, drohte der Verurteilte an, den Eltern des Kindes etwas anzutun, wenn dieser "sich nicht wie gewünscht verhalte". Zusätzlich zu den neun Jahren drohen ihm indessen noch weitere Strafen.
"Er hat sich aktuell in einem neuen Strafverfahren vor dem Landgericht zu verantworten, in dem ihn die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung in weiteren Fällen angeklagt hat", heißt es weiter.
"Im Falle einer Verurteilung steht hier auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung im Raum."
Weiterer Prozess: Eigenen Sohn und weitere Kinder missbraucht?
In dem weiteren, bereits begonnenen Prozess geht es um den Vorwurf, dass er auch seinen eigenen Sohn sowie zwei weitere männliche Personen – alle drei seien zum Tatzeitpunkt "deutlich unter 14 Jahre alt" gewesen – in ähnlich "gravierender Weise immer wieder sexuell missbraucht" haben soll.
Die Übergriffe sollen zwischen 1992 und 2005 immer wieder passiert sein.
Der Verurteilte hatte bereits die Vorwürfe, die zur ersten Verurteilung führten, bestritten. Nach 16 Verhandlungstagen, umfangreichen Beweisaufnahmen, zahlreichen Zeugenaussagen, mehreren Gutachten und durch gesicherte Spuren glaubhaften Aussagen des Kindes, sah das Landgericht seine Schuld jedoch als erwiesen an.
"Für das laufende neue Strafverfahren sind nach derzeitigem Stand insgesamt weitere 6 Hauptverhandlungstermine vorgesehen", heißt es in der Pressemitteilung.
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