Netflix-Serie als Vorbild? 15-Jähriger gesteht tödlichen Kopfschuss auf 14-Jährigen

Würzburg/Lohr am Main - Kurz vor dem Ende der Sommerferien stirbt ein Jugendlicher auf einem Schulgelände in Unterfranken. Der mutmaßliche Mörder, ein heute 15-Jähriger, äußert sich nun erstmals zur Tat.

Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz erklärte, dass der 15-jährige Angeklagte die grausame Tat erstmals gestanden habe.
Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz erklärte, dass der 15-jährige Angeklagte die grausame Tat erstmals gestanden habe.  © Daniel Karmann/dpa

Erstmals seit seiner Festnahme hat ein wegen Mordes angeklagter Jugendlicher gestanden, einen 14-jährigen Mitschüler mit einem Kopfschuss getötet zu haben.

Der 15-Jährige ließ am Montag vor dem Landgericht Würzburg eine entsprechende Erklärung durch seine Verteidiger verlesen, wie Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz aus der nicht öffentlichen Verhandlung berichtete.

Der Schuss sei allerdings nicht geplant gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden. Zum möglichen Motiv gab es zunächst keine Informationen.

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Seit dem 3. Mai steht der 15-Jährige vor der Großen Jugendkammer. Laut Anklage tötete er im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule im unterfränkischen Lohr am Main den 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart.

Die Leiche des 14-jährigen Jugendlichen wurde damals auf einem Schulgelände im unterfränkischen Lohr am Main gefunden.
Die Leiche des 14-jährigen Jugendlichen wurde damals auf einem Schulgelände im unterfränkischen Lohr am Main gefunden.  © NEWS5/Höfig

Rätselhaft bleibt, wie der Jugendliche an die Waffe eines Nachbars gelangte

Seit seiner Festnahme am Tattag hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen der Ermittler geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Deutsche den Serienmörder Jeffrey Dahmer, der eine der grausigsten Mordserien der USA verübte und über den es eine Netflix-Serie gibt, verehrt. Er soll die Tat nur begangen hat, um jemanden zu töten - also aus Mordlust.

Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich.

Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. Wie der Jugendliche aber an die Waffe kam, ist öffentlich bisher nicht bekannt.

Titelfoto: NEWS5/Höfig

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