Nach Tod von Mädchen (†5): Muss IS-Rückkehrerin Jennifer W. nun doch länger hinter Gittern?

München - Zu zehn Jahren Haft wurde die islamistische Extremistin Jennifer W. verurteilt, weil sie tatenlos dabei zugesehen haben soll, wie ein kleines, jesidisches Mädchen qualvoll sterben musste. Doch diese Strafe könnte nun höher ausfallen.

Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat acht neue Verhandlungstage im Prozess gegen Jennifer W. angesetzt.
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat acht neue Verhandlungstage im Prozess gegen Jennifer W. angesetzt.  © Matthias Balk/dpa

Denn die Bundesanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen wurde im Oktober 2021 unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall verurteilt.

Minderschwerer Fall? Das sieht die Bundesanwaltschaft zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anders und will den Fall neu verhandeln lassen.

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Am Montag wurde nun mitgeteilt: Acht neue Verhandlungstage wurden am Münchner Oberlandesgericht (OLG) angesetzt - vor einem anderen Strafsenat. Demnach könnte am 29. August ein neues Urteil fallen.

Jennifer W. hatte sich 2014 im Alter von 23 Jahren der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen, und in einem von Dschihadisten besetzten Gebiet vor einem IS-Gericht in Syrien einen irakischen Mann geheiratet.

Wie die Verurteilte selbst gestand, schloss sie sich aus ideologischen Gründen dem IS an.

Getötetes Mädchen war Tochter der Sklavin des Terror-Paares

Mit 23 Jahren schloss sich Jennifer W. aus ideologischen Gründen dem IS an. Nun sitzt sie für zehn Jahre im Gefängnis - und es könnten mehr werden.
Mit 23 Jahren schloss sich Jennifer W. aus ideologischen Gründen dem IS an. Nun sitzt sie für zehn Jahre im Gefängnis - und es könnten mehr werden.  © Sven Hoppe/dpa

Ihr inzwischen Ex-Mann soll - vermutlich, weil es sich eingenässt hatte - ein fünf Jahre altes Mädchen in der prallen Sonne an ein Gitter im Hof gekettet haben, bis das Kind qualvoll verdurstete.

So sahen es die Richter und verurteilten Jennifer W. zu zehn Jahren Haft.

Die Anklage hatte eine lebenslange Haft gefordert, die Verteidigung wollte zwei Jahre Gefängnis.

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Die Richter sahen es als erwiesen, dass die Fünfjährige - die Tochter einer als von dem Paar gehaltenen Sklavin - von Jennifer W. gerettet werden hätte können. Dies sei "möglich und zumutbar" gewesen.

Stattdessen sei das Kind nicht nur "wehrlos und hilflos" dem bevorstehenden Hitzetod ausgesetzt gewesen, Jennifer W. hätte es zudem noch bedroht, es zu erschießen, wenn sie nicht aufhören würde zu weinen. Das Urteil vom Oktober 2021 ist seit März weitgehend aufgehoben, der neue Prozess startet am 19. Juli.

Auch Jennifer W's irakische Ex-Mann wurde inzwischen ebenfalls verurteilt. Zu lebenslanger Haft, unter anderem auch wegen Völkermordes.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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