Nach Tod einer Zehnjährigen: Staatsanwalt zieht Revision im Wunsiedel-Fall zurück

Hof/Wunsiedel - Die Staatsanwaltschaft Hof hat die Revision gegen das Urteil im Wunsiedel-Fall zurückgenommen. Der Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken sorgte über die Region hinaus für Entsetzen.

Nach Tod im Kinderheim: Die Polizei ermittelt derzeit noch gegen Unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.
Nach Tod im Kinderheim: Die Polizei ermittelt derzeit noch gegen Unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.  © NEWS5 / Fricke

Ein 26-jähriger Müllwerker war in dem Zusammenhang wegen Vergewaltigung des Mädchens zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Am Morgen des 4. April 2023 wurde das Kind schließlich tot in einem Zimmer des Heims aufgefunden. Ein alarmiertes Notarztteam konnte nur noch seinen Tod feststellen.

Der von der Polizei ermittelte Angeklagte räumte vor Gericht ein, zwar in das Gebäude der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung eingestiegen zu sein und das Kind missbraucht zuhaben, für den Tod aber nicht verantwortlich zu sein. Das hätte er nie gewollt oder gefordert.

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In den Fokus der Ermittlungen geriet daraufhin ein damals Elfjähriger. Dieser zeigte sich im Verlauf geständig, das Mädchen getötet zu haben, belastete aber anfangs den 26-Jährigen.

Er solle das von dem Jungen gefordert haben, da die Zehnjährige die beiden erkannt hätte. Außerdem soll der Verurteilte bei der Tat dabei gewesen sein.

Laut Jugendkammer schien es jedoch im Urteil so, als ob der inzwischen zwölf Jahre alte Junge mit dem späteren Todesopfer in einen Streit geraten wäre.

Täter (12) hat als Nebenkläger ebenfalls Revision eingelegt

Ein 26-jähriger Müllwerker wurde wegen Vergewaltigung eines Mädchens (†10) zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Ein 26-jähriger Müllwerker wurde wegen Vergewaltigung eines Mädchens (†10) zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.  © Daniel Vogl/dpa

In dessen Verlauf habe er schließlich das Mädchen in der Nacht der Vergewaltigung getötet. Er kann strafrechtlich aufgrund seines Alters nicht belangt werden.

Da aber er von dem Angeklagten in der Nacht ebenfalls sexuell missbraucht worden sein soll, konnte er als Nebenkläger in dem Verfahren auftreten.

Er wurde am 20. März unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für schuldig gesprochen. Dagegen hatte zuerst die Anklage Revision eingelegt.

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Die Staatsanwaltschaft habe nun jedoch im schriftlichen Urteil keinen Rechtsfehler bei der Strafzumessung erkannt und die Revision zurückgenommen, teilte ein Sprecher am Montag mit.

Da der Junge ebenfalls Revision eingelegt hatte, ist das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig. Aktuell laufen auch noch gegen Unbekannt Ermittlungen wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.

Und die Messe ist für den Verurteilten ebenfalls noch nicht gelesen: Weitere Untersuchungen wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte dauern derzeit noch an.

Titelfoto: Daniel Vogl/dpa

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