Mord an Hanna (†23)? Verteidiger fordert Freispruch für Angeklagten!

Traunstein - Die Verteidigung hat im Prozess um den Tod der Studentin Hanna Freispruch für den 22 Jahre alten Angeklagten gefordert.

Der Angeklagte schweigt beharrlich zu den Vorwürfen.
Der Angeklagte schweigt beharrlich zu den Vorwürfen.  © Uwe Lein/dpa

Die Anwälte sehen in dem Indizienprozess keine Beweise für die Täterschaft ihres Mandanten.

In ihren Plädoyers am Freitag vor dem Landgericht Traunstein stellten sie unter anderem wichtige Zeugenaussagen infrage, die den Mordvorwurf der Anklage stützen. Der zur Tatzeit 20 Jahre alte Angeklagte hatte in dem Prozess geschwiegen. Auch auf ein letztes Wort verzichtete er.

Eine Bekannte des Angeklagten hatte angegeben, dieser habe ihr bereits am 3. Oktober 2022 vom gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus Aschau im Chiemgau berichtet - als der Fall noch nicht öffentlich bekannt war.

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Später allerdings schwieg die Zeugin - möglicherweise traf sie den Angeklagten erst einen oder zwei Tage später, als der Fall öffentlich bekannt und zentrales Gesprächsthema in der Region war.

"Die Zeugin hat falsche Angaben gemacht, wenn auch durchaus die Möglichkeit besteht, dass sie sich schlichtweg nur geirrt hat", sagte der Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl.

Verdeckungsmord? Anklage will Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren

Der Angeklagte (l.) sitzt neben seiner Verteidigerin Regina Rick im Landgericht. Dahinter sind Anwalt Harald Baumgärtl (l.) und Pflichtverteidiger Markus Frank zu sehen.
Der Angeklagte (l.) sitzt neben seiner Verteidigerin Regina Rick im Landgericht. Dahinter sind Anwalt Harald Baumgärtl (l.) und Pflichtverteidiger Markus Frank zu sehen.  © Sabine Dobel/dpa

Sein Kollege Anwalt Markus Frank dröselte teils widersprüchliche Aussagen von anderen Bekannten des Angeklagten auf. Eklatante Punkte passten hier nicht zusammen, sagte Frank.

Bei einem Mithäftling, der den Angeklagten belastet hatte, gehe es wiederum um einen jungen Mann, "der es mit der Wahrheit als andere als genau nimmt", sagte Frank, der hierfür Beispiele anführte. Der Häftling hätte ursprünglich wenig später vor derselben Kammer seinen Prozess gehabt - und habe sich somit durch die Aussage Strafmilderung und Erleichterungen im eigenen Verfahren erhofft.

Der Angeklagte soll Hanna - so die Auffassung von Anklage und Nebenklage - am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Gründen angegriffen, schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen haben. Damit sei der Tatbestand eines Verdeckungsmordes gegeben, erklärte die Staatsanwaltschaft.

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Die Medizinstudentin ertrank in den Fluten, ihre Leiche wurde Stunden später im Fluss Prien entdeckt, in den der Bärbach mündet.

Die Anklage fordert dafür neuneinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht. Die These, dass die 23 Jahre alte Medizinstudentin ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte, sei widerlegt, sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler. Beweise und Indizien, die den Angeklagten entlasteten, gebe es nicht.

Titelfoto: Uwe Lein/dpa

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