Millionen-Summe! Wirecard-Vorstände müssen ordentlich Schadensersatz blechen

München - Das Landgericht München hat drei ehemalige Vorstände von Wirecard zur Zahlung von insgesamt 140 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen verurteilt.

Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun (55) sowie die Finanz- und Produktvorstände müssen 140 Millionen Euro zahlen – plus Zinsen.
Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun (55) sowie die Finanz- und Produktvorstände müssen 140 Millionen Euro zahlen – plus Zinsen.  © Peter Kneffel/dpa

Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek geht davon aus, dass sie bei der Vergabe eines Kredites und bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlässig gehandelt haben und deswegen für den entstandenen Schaden haften müssen.

Konkret geht es um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun (55) sowie die Finanz- und Produktvorstände.

Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der durch das Vorgehen Geld für die Gläubiger sichern will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Gegenteil: Prozessbeobachter rechnen damit, dass es Berufungen geben wird.

Wäre seinem Patienten noch zu helfen gewesen? Mordvorwurf gegen Arzt!
Gerichtsprozesse Bayern Wäre seinem Patienten noch zu helfen gewesen? Mordvorwurf gegen Arzt!

Mit einem Teil der Klage scheiterte Jaffé allerdings: Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef Stefan Klestil soll nach dem Urteil nicht zahlen.

Zwar attestierte Krenek auch ihm eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten. Das führt dem Richter zufolge allerdings nicht zu einer Haftung.

Ex-Aufsichtsratschef soll laut Urteil nicht zahlen

Weil der Vorstand sich bereits in der Vergangenheit nicht an Vorgaben des Aufsichtsrates gehalten habe, sei nicht sicher, ob Maßnahmen des Aufsichtsrates in den beiden Fällen geholfen hätten.

Bei den drei Vorständen sah das Gericht dagegen eine klare Verantwortung, weil der Kredit nicht besichert gewesen sei und es vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen keine gründliche finanzielle Prüfung gegeben habe.

Bei Braun und dem Finanzvorstand leitete Krenek die Verantwortlichkeit dabei direkt aus ihren Ressortzuständigkeiten ab. Bei der Produktvorständin argumentierte er, dass sie hätte misstrauisch werden müssen.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Bayern: