Wegen negativer "Vorbildwirkung": Gericht weist Minarett-Klage ab

Memmingen - Die Türkisch Islamische Gemeinde in Memmingen ist mit ihrer Klage zum Bau eines Minaretts vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gescheitert.

Das in Memmingen geplante Minarett werde laut Plänen deutlich höher, als die Gebäude der Umgebung. Nun hat ein Gericht entschieden.
Das in Memmingen geplante Minarett werde laut Plänen deutlich höher, als die Gebäude der Umgebung. Nun hat ein Gericht entschieden.  © Peter Kneffel/dpa

Das Bauvorhaben würde mit seiner geplanten Höhe von 24 Metern die Bebauung in der Umgebung deutlich überschreiten, teilte das Gericht zur Begründung am Donnerstag mit.

Die Entscheidung war am Vortag gefallen. Die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung wurde abgelehnt.

Bauausschuss und Stadtrat in Memmingen hatten den Antrag der Gemeinde, das Minarett an die bestehende Moschee zu bauen, nicht bewilligt. Das geplante Minarett sei deutlich höher als die Gebäude der Umgebung.

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Somit habe der Bau eine negative Vorbildwirkung für andere Baupläne. Die Entscheidung war umstritten – die Abstimmungen gingen patt aus, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag entsprechend der Gemeindeordnung aber als abgelehnt.

Daraufhin hatte die Gemeinde eine Klage angekündigt. Das Verwaltungsgericht schloss sich nun den Bedenken der Kommune an.

Dem Vorhaben käme eine "Vorbildwirkung für die Realisierung anderer, den bisherigen Rahmen des Nutzungsmaßes ebenfalls überschreitender Bauwünsche zu", hieß es. Die Gemeinde kann sich nun an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wenden.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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