Klage gegen Werbung: Für Viagra oder nur für den Versand?

München - Ist das Werbung für Viagra oder nur für den Onlineversand? Das Landgericht München I verhandelte am Montag eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein gegen ein Münchner Unternehmen wegen einer über die Plattform Instagram verbreiteten Werbung.

Harte Entscheidung: Wird in einem Spot ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel beworben oder nur der Händler? Das muss nun das Gericht klären.
Harte Entscheidung: Wird in einem Spot ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel beworben oder nur der Händler? Das muss nun das Gericht klären.  © Christophe Gateau/dpa

Diese war unter anderem beim Pressesprecher der Apothekerkammer gelandet, wie dieser bestätigte. In einem ersten Schritt hatte das Landgericht die Werbung bereits per einstweiliger Verfügung untersagt.

Die Apothekerkammer sieht das Video als verbotene Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel - konkret Viagra.

Der Anwalt des beklagten Unternehmens, der Wellster Healthtech Group, argumentierte dagegen, es gehe nur um allgemeine Werbung für den Onlineversand.

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Beim Gericht verfing diese Deutung eher nicht: Der Werbespot beschäftige sich "mit nichts anderem als Viagra", sagte die Vorsitzende Richterin.

Neben der Frage, ob es sich überhaupt um Werbung für Viagra handelt, spielt auch das genaue juristische Konstrukt des Verkaufs eine Rolle. Die Beklagte sitzt zwar in München, der Prozess läuft aber auch über Gesellschaften im Ausland.

Auch hier schien das Gericht seinen Ausführungen nach aber eher nicht den Argumenten der Beklagten zu folgen. Eine Entscheidung fiel am Montag noch nicht. Sie wird am 13. November erwartet.

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa

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