Kindesentziehung: Vater behält Kinder in der Türkei, Mutter erstattet Anzeige

Landkreis Würzburg - Nach einem Türkeiurlaub mit dem Vater sind zwei Kinder aus Unterfranken nicht mehr zurückgekommen.

Ihr Vater hatte die beiden Kinder nicht wie besprochen nach dem Türkeiurlaub zurück zur Mutter nach Unterfranken gebracht. (Symbolbild)
Ihr Vater hatte die beiden Kinder nicht wie besprochen nach dem Türkeiurlaub zurück zur Mutter nach Unterfranken gebracht. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittele wegen Kindesentziehung, teilte sie mit. Die sechs und acht Jahre alten Kinder aus Höchberg bei Würzburg waren demnach Mitte Mai mit ihrem Vater in den Urlaub gefahren.

Der Vater brachte sie entgegen der Vereinbarung mit der Mutter nicht zurück. Die Mutter erstattete Mitte Juni Anzeige

Über die Hintergründe kann laut Staatsanwaltschaft derzeit nur gemutmaßt werden. Es habe aber wohl bereits familienrechtliche Auseinandersetzungen über das Sorgerecht gegeben.

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Die Ermittler gehen daher derzeit davon aus, dass ein Sorgerechtsstreit Hintergrund der möglichen Tat ist.

Hunderte Verfahren wegen Kindesentziehung in Deutschland

Im Fall der beiden Kinder aus Höchberg ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Würzburg.
Im Fall der beiden Kinder aus Höchberg ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Würzburg.  © Daniel Karmann/dpa

Wenn Kinder widerrechtlich ins Ausland gebracht werden, kann das Bundesamt für Justiz eingeschaltet werden. Es ist die zentrale deutsche Behörde für das Haager Kindesentführungs-Übereinkommen.

Im Jahr 2023 hatte das Bundesamt nach eigenen Angaben 437 Verfahren zur Rückführung eines Kindes. Davon 236 Fälle, bei denen Kinder von Deutschland in einen anderen Vertragsstaat gebracht wurden - besonders oft in die Ukraine, die Türkei und nach Polen.

Die weiteren 201 Fälle betrafen Kindesentziehungen nach Deutschland - besonders oft aus der Ukraine und Polen.

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Nach den Vereinigten Staaten und Großbritannien ist Deutschland damit laut Bundesamt für Justiz der Staat mit den drittmeisten Fällen im Rahmen des Übereinkommens weltweit.

Da das Amt nicht eingeschaltet werden muss, kann die Gesamtzahl von Kindesentziehungen ins Ausland noch höher sein.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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