Skurriler Kettensägen-Prozess: Auch Lehmann legt Berufung ein!

Starnberg - Es geht in eine weitere Runde! Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch die Verteidigung des früheren Fußballnationaltorwarts Jens Lehmann (54) Berufung im sogenannten Kettensägen-Prozess eingelegt.

Jens Lehmann (54, l.) will das erste Urteil nicht akzeptieren.
Jens Lehmann (54, l.) will das erste Urteil nicht akzeptieren.  © Peter Kneffel/dpa

"Wir haben auch fristgemäß Berufung eingelegt, warten jetzt auf die schriftlichen Urteilsgründe, um zu entscheiden, wie es weitergeht", sagte Lehmanns Anwalt Christoph Rückel am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA) zum Vorgehen.

Damit sieht es nach einer weiteren Runde in dem Verfahren aus, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit steht. Als nächstes müssen demnächst die Akten zum Landgericht München II.

Dort wird der Fall voraussichtlich - sofern nicht beide Seiten ihre Rechtsmittel zurücknehmen - in nächster Instanz noch einmal verhandelt.

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Für das Absetzen des Urteils am Amtsgericht sehe das Gesetz dabei eine Frist von fünf Wochen ab Urteilsverkündung vor, erläuterte die Direktorin des Amtsgerichts Starnberg, Monika Andreß.

Sie führte aus: "Nach Absetzen des Urteils werden die Akten dem zuständigen Landgericht München II zugeleitet."

Der frühere Fußballnationaltorwart hat wie auch die Staatsanwaltschaft deshalb Berufung eingelegt.
Der frühere Fußballnationaltorwart hat wie auch die Staatsanwaltschaft deshalb Berufung eingelegt.  © Peter Kneffel/dpa

Dachbalken in Garage seines Nachbarn angesägt? Das haben Staatsanwalt und Verteidigung gefordert

Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro. Die Verteidigung verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten zudem eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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