Jäger erschießt grundlos fremden Hund: Kein Hinweis auf Wilderei
Von Angelika Resenhoeft
Bamberg - Das Urteil für einen Jäger wegen der grundlosen Tötung eines fremden Hundes ist rechtskräftig.
![Ein Jäger entdeckte einen frei laufenden Hund und legte sofort an. (Symbolbild)](https://media.tag24.de/951x634/b/6/b6nm1umlc35okkei9ixemwcou175jsjz.jpg)
Der Angeklagte habe seine Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Bamberg zurückgenommen, teile ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil der 1. Strafkammer vom 16. Dezember 2024 habe daher seit vergangenem Mittwoch Bestand.
Das Landgericht hat den Jäger zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er ohne triftigen Grund das frei laufende Tier auf einer Mainwiese in Unterfranken erschossen hatte.
Die Berufungskammer verurteilte den damals 78-Jährigen wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Töten von Wirbeltieren und Sachbeschädigung.
Das Amtsgericht Haßfurt hatte den Jäger im November 2023 zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt - wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen damals in Berufung.
Alaskan Malamute auf Mainwiese aus Auto heraus erschossen
![Der Alaskan Malamute aus Österreich litt an einer Hüfte-Arthrose und war laut Gericht daher nicht zur Wilderei in der Lage.](https://media.tag24.de/951x634/0/6/06iki369v09hf9fqgqsb2sn2sx7xb0zn.jpg)
Die österreichischen Besitzer des Hundes hatten im Juli 2022 nach einer Kanutour auf dem Main bei Knetzgau (Landkreis Haßberge) angehalten. Als sie das Kanu am Ufer befestigten, lief der Hund der Rasse Alaskan Malamute nicht angeleint auf einer Wiese herum.
Der Angeklagte soll den Hund entdeckt und aus seinem Auto heraus ohne Grund geschossen haben.
Hinweise darauf, dass das wegen eines Hüftleidens mit Arthrose eingeschränkte Tier gewildert hatte, wie der Angeklagte behauptete, hatte das Amtsgericht nicht gesehen.
Titelfoto: Bildmontage: mayashustov/123RF, Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa