Horror-Anklage: Vater soll versucht haben, zwei Monate alten Säugling zu töten
Von Sebastian Schlenker und Benedikt Zinsmeister
Bamberg/Zeil am Main - Die Anklage liest sich wie ein beklemmender Horror-Roman: Ein Vater soll seinen knapp zwei Monate alten Sohn immer wieder kräftig geschüttelt, auf den Boden geworfen und seinen Kopf kräftig zusammengedrückt haben. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Der 39-jährige Iraner handelte in Tötungsabsicht.
Der Mann aus Zeil am Main muss sich daher unter anderem wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Bamberg verantworten. Zum Prozessauftakt am Donnerstag schwieg der Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft schildert in ihrer Anklage, dass der 39-jährige Iraner zuvor mit seiner Lebensgefährtin bei Freunden zu Besuch war. Dort soll sich die Mutter des Kindes gut unterhalten haben, was dem Angeklagten missfallen haben soll.
Wieder zu Hause in der gemeinsamen Wohnung im unterfränkischen Zeil am Main soll er das Baby, als es nicht gleich einschlief und schrie, hochgehoben und auf das Bett geworfen haben. Als der Säugling daraufhin noch mehr schrie und weil er das Kind laut Anklage "gänzlich ablehnte", soll er in Rage geraten sein und entschieden haben, es zu töten.
Über längere Zeit soll der Angeklagte den Jungen dabei kräftig geschüttelt und ihm diverse Knochenbrüche zugefügt haben. Als seine Lebensgefährtin versuchte, das mittlerweile leblose Kind zu reanimieren, soll der Mann ihr gesagt haben, dass er das Kind nun aus dem Fenster werfen werde.
Brutale Attacke auf eigenes Kind: Nachbarn alarmierten die Polizei
Nachbarn hatten damals wegen eines laustarken Streits in der Wohnung die Polizei verständigt. Auch noch in Gegenwart der Beamten, soll der Mann versucht haben, den Säugling und seine damals 29 Jahre alte Lebensgefährtin anzugreifen.
Die Polizisten konnten ihn laut Anklage nur mit Mühe davon abhalten und wurden laut Anklage von dem Mann ebenfalls verletzt.
Bereits kurz nach Beginn wurde der Prozess für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Die beiden Verteidiger des Mannes wollen eine Verständigung auf einen Strafrahmen erreichen, für den Fall, dass der Angeklagte sich geständig zeigt - und der Mutter des Kindes so eine Aussage vor Gericht ersparen.
Erstmeldung: 7.53 Uhr; zuletzt aktualisiert: 12.04 Uhr
Titelfoto: Daniel Vogl/dpa