Getötet, weil sie seine Avancen zurückwies: 29-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
München - Ein 29-jähriger Mann ist wegen des Mordes an seiner Mitbewohnerin in einer Flüchtlingsunterkunft zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Dem Landgericht München II zufolge soll der Mann die 21-Jährige mindestens viermal mit einem Handbeil auf den Schädel geschlagen haben.
"Wenn man mit einem Beil wuchtig schlägt, ist ein Tötungsvorsatz vorhanden", begründete das Gericht das Urteil am Dienstag.
Mit absolutem Vernichtungswillen habe der Jordanier noch mehrere Male auf die Ukrainerin eingeschlagen, obwohl sie bereits auf dem Boden lag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte die Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen kennengelernt. Dem Urteil zufolge hatte die 21-Jährige mehrfach seine Avancen zurückgewiesen, bevor er sie im November 2022 tödlich verletzte.
Jemandem deswegen das Leben zu nehmen, sei besonders verachtenswert, stellte das Schwurgericht fest.
Persönlichkeitsstörung keine Auswirkungen auf Schuldfähigkeit
Der Angeklagte habe das Recht des Opfers auf sexuelle Selbstbestimmung negiert.
Laut dem psychiatrischen Gutachten leidet der 29-Jährige an einer diagnostizierten Persönlichkeitsstörung. Dies habe jedoch keine Auswirkungen auf seine Schuldfähigkeit während der Tat, erklärte der Vorsitzende Richter.
Es wirkte sich jedoch zu Gunsten des Angeklagten aus, weshalb das Gericht die besonders schwere Schuld abwies.
Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa