Gerichtsurteil: Behörden dürfen E-Scooter und Fahrrad nach Alkoholfahrt nicht verbieten
München - Laut einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) dürfen Behörden einem nicht das Fahren von "fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrräder oder E-Scooter" verbieten.
So heißt es in der Pressemitteilung des VGH. Der Grund: Es gebe zwar klare Vorschriften in der bundesweiten Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), ab wann man keine Fahrzeuge mehr steuern darf.
Diese gelten aber nur für Autos, Motorräder, Lastwagen - also alles, wofür man eine entsprechende Erlaubnis, in der Regel einen Führerschein, braucht.
"Das geltende Recht bietet demnach keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen", heißt es in dem Schreiben.
"Die Regelung lasse weder für sich allein, noch im Zusammenhang mit anderen Vorschriften erkennen, wann eine Person zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ungeeignet sei und wie man dies feststellen müsse."
Weiter heißt es: "Eine Übertragung der Maßstäbe für das Führen von Kraftfahrzeugen auf das Führen von Fahrrädern oder E-Scootern sei wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotentials nicht möglich."
Geklagt hatte ein Mann, dem das Verwaltungsgericht Augsburg und das Landratsamt Ostallgäu das Führen von Fahrzeugen wie Mofas untersagt, für die kein Führerschein notwendig ist.
Fehlende Regeln führen zu unverhältnismäßigen Verboten
Diesen Bescheid erklärte das VGH nun für nichtig: "Solche Fahrverbote stellten einen schweren Eingriff in die als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit grundrechtlich geschützte Mobilität und eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar."
Damit kritisierten die Richter auch das Fehlen entsprechender Regelungen als zu unbestimmt. Damit könne das Fehlen dieser rechtlichen Grundregeln zu unverhältnismäßigen Verboten führen.
Der Freistaat Bayern, der in dieser Verhandlung juristisch unterlegen war, kann gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen.
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