Gericht entscheidet im "Kettensägen"-Prozess: Urteil gegen Lehmann rechtskräftig

München/Starnberg - Das Urteil gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann (54) im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See ist rechtskräftig.

Berufung gescheitert: Das Urteil gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann (54) ist rechtskräftig.  © Sven Hoppe/dpa

Das bestätigte das Landgericht München II. Demnach legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung binnen Wochenfrist nach dem Urteil keine Rechtsmittel ein.

Das Gericht hatte Lehmann am 27. September zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt.

Es verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs.

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Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt.

Außerdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben.

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Frühere Strafe: 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro

Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das hingegen Gericht ein.

Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.

Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt.

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