Freispruch nach 13 Jahren Knast: "Werde keine Freudensprünge machen"
München - Erleichterung. Damit lässt sich das Gefühl vermutlich am besten umschreiben, das das Justizopfer Manfred Genditzki (63) aktuell wohl wahrnimmt. Aber von Freude möchte er nach über 13 Jahren unschuldig im Gefängnis nicht sprechen.
Im Fall des sogenannten "Badewannen-Mords" wurde Genditzki am 12. Mai 2010 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Er soll als Hausmeister in einer Wohnanlage eine 87 Jahre alte Seniorin in ihrer Badewanne getötet haben.
Dabei ging bereits die Gerichtsmedizin damals davon aus, dass die Dame nach einem unglücklichen Sturz in die Badewanne ertrunken sein könnte. Ermittler und Richter sahen das damals anders.
Nach mehr als 13 Jahren und mehreren Versuchen, die Justiz von seiner Unschuld zu überzeugen, ist es nun geschafft: Manfred Genditzki wurde am Freitag freigesprochen.
"Es tut uns wirklich aufrichtig leid", sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl, "dass Sie mitten aus Ihrem normalen Leben gerissen wurden".
Sie bat indirekt um Entschuldigung, dafür, dass es Genditzki verwehrt blieb, seine "beiden jüngeren Kinder aufwachsen zu sehen, zur Beerdigung Ihrer Mutter zu gehen".
Ehrl kritisierte die "Fehlleistungen" der Ermittlungs- und Justizbehörden scharf.
Genditzki: "Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht"
"Ergänzend beruht die Entscheidung der Kammer auf einer computergestützten biomechanischen Simulation des Tatgeschehens. Danach wäre auch ein Sturzgeschehen aus einer plausiblen Ausgangsposition möglich; dies hatte das sachverständig beratene Tatgericht noch nicht berücksichtigen können", hieß es in einer Mitteilung für den Wiederaufnahmeantrag im August 2022.
Diese "neuen Beweismittel", wie sie in der Bekanntgabe damals eingeordnet wurden, brachten dem Unschuldigen jetzt seine Freiheit zurück.
"Ich werde keine Freudensprünge machen", wird Manfred Genditzki von der Deutschen Presseagentur zitiert. "Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht. 14 Jahre sind weg."
Nachdem im August 2022 die Wiederaufnahme des Prozesses genehmigt wurde, sah die Justiz "die Grundlage für die weitere Vollstreckung der vom Tatgericht verhängten Strafe" nicht mehr gegeben.
Das Gericht hatte daher zu diesem Zeitpunkt bereits "die Freilassung des Angeklagten angeordnet."
Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa