Eskalierter Streit unter Bauern: Landwirt muss nach Traktor-Attacke jahrelang ins Gefängnis!
Nürnberg - Der Nachbarschaftsstreit lief schon viele Jahre, doch eines Tages eskalierte er. Nun muss ein Landwirt wegen einer Attacke mit einem Traktor eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verbüßen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach den Mann wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung und einem vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie wegen Bedrohung schuldig, sagte eine Gerichtssprecherin.
Außerdem wurde dem in Untersuchungshaft sitzenden Mann der Führerschein entzogen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine fünfjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung eine Strafe von höchstens zwei Jahren.
Der Mann habe die Tat vor Gericht eingeräumt und erklärt, dass er seinen Nachbarn nicht habe töten wollen. Er habe sich zudem bei dem Opfer und dessen damals elfjährigen Sohn entschuldigt, der alles mitansehen musste.
Der Tat war nach Angaben des Gerichts ein langjähriger Streit vorangegangen. Wegen eines "absolut nichtigen Anlasses" sei der Konflikt im vergangenen August eskaliert, so das Gericht.
Nachbarn mit Traktor angegriffen: Fast vier Jahre Haft für Oberpfälzer Landwirt
Der damals 43-Jährige hatte an dem Tag Tierfutter aus seinem Transporter in der kleinen Gemeinde Parsberg im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz geladen und dabei die Straße vor seinem Stall blockiert - und damit auch dem Nachbarn im Traktor den Weg.
Dieser hatte daraufhin den Wagen sieben Meter über die Straße geschoben, in dem dessen Sohn noch saß. Der Junge konnte sich mit einem Sprung aus dem Auto in Sicherheit bringen.
Danach war der Bauer mit dem Traktor auf seinen Nachbarn zugefahren und hatte ihn mit einem Strohballen auf dem Frontlader gegen einen Metallcontainer gequetscht. Die Wand des Containers gab jedoch nach, sodass das Opfer nur Prellungen und Schürfwunden erlitt.
Einen weiteren Nachbarn, der dem Tatopfer zu Hilfe eilen wollte, bedrohte der Angreifer mit einer Eisenstange.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: akz/123RF