Dementer Heimbewohner tötet Zimmergenossen: "Hätte sich breit gemacht"

Traunstein - Vor dem Landgericht Traunstein hat der Prozess gegen einen dementen Altenheimbewohner begonnen, der seinen Zimmergenossen umgebracht haben soll.

Ein 93-jähriger dementer Mann (r.) unterhält sich vor Prozessbeginn am Landgerichts Traunstein mit seinem Anwalt Maximilian Hoh.
Ein 93-jähriger dementer Mann (r.) unterhält sich vor Prozessbeginn am Landgerichts Traunstein mit seinem Anwalt Maximilian Hoh.  © Peter Kneffel/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 93-Jährigen, der als schuldunfähig eingestuft wird, Totschlag vor. Er soll - zwei Tage nach dessen Einzug - massiv auf den Kopf des 84 Jahre alten Mitbewohners eingewirkt, seine Nase und seinen Mund zugedrückt haben.

Das Gericht brach die Vernehmung des alten Mannes nach kurzer Zeit ab, weil es dem Österreicher kaum möglich war, auf Fragen zu antworten.

Das sage ihm etwas, sagte der 93-Jährige, als Bilder vom Tatort und seinem toten Mitbewohner gezeigt wurden. Aber wer der Mann sei, das wisse er nicht. "Aufgrund des Geisteszustandes würde ich von weiteren Fragen absehen", entschied der Vorsitzende Richter.

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Eine psychiatrische Gutachterin, die vor Beginn des Prozesses zweimal mit dem Beschuldigten gesprochen hatte, gab an, er habe sich damals noch rudimentär erinnern und wenige Angaben zur Tat machen können - unter anderem habe der 93-Jährige über seinen Zimmergenossen gesagt: "Der Mann hätte sich breit gemacht und so getan, als würde ihm alles gehören."

Sicherheit in Pflegeheimen und der Schutz von und auch vor dementen Menschen ist immer wieder Thema - und dürfte in den kommenden Jahren ein noch größeres werden.

In Bayern leben nach Angaben von Gesundheitsministerin Judith Gerlach (38, CSU) derzeit rund 270.000 Menschen mit Demenz. Die Zahl werde bis zum Jahr 2030 voraussichtlich auf 300.000 steigen und bis 2040 auf 380.000.

Deutsche Stiftung Patientenschutz: "Träger und Gesellschaft schauen viel zu sehr weg"

Das Gericht brach die Vernehmung des alten Mannes nach kurzer Zeit ab, weil er nicht in der Lage war, auf Fragen zu antworten.
Das Gericht brach die Vernehmung des alten Mannes nach kurzer Zeit ab, weil er nicht in der Lage war, auf Fragen zu antworten.  © Peter Kneffel/dpa

"Pflegeheime sind weder Orte der permanenten Glückseligkeit, des Grauens oder rechtsfreie Räume. Auch leben hier Menschen, die nicht nur körperliche, sondern oft kognitive Einschränkungen haben", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.

Rund 80 Prozent der Heimbewohner in Deutschland leiden seinen Angaben zufolge unter Demenz.

"An die Beschäftigten stellt das hohe Ansprüche", sagte er. "Auch müssen sie Konflikte erkennen, ebenso eigene Frustrationen bewältigen." Eine "Kultur des Hinschauens" müsse trainiert werden.

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"Offenheit im Umgang mit Defiziten gehört dazu. Ergänzt durch Supervision."

Er kritisierte: "Träger und Gesellschaft schauen viel zu sehr weg. Politisch ist das ein heißes Eisen, denn die Pflegeversicherung finanziert eine Mangelverwaltung. Eine bundesweite einheitliche Statistik zu Gewalt in der Pflege wäre hilfreich."

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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