Arzt vergeht sich an Patientinnen: Betroffene schildert schreckliche Taten
Miltenberg/Aschaffenburg - Zwei Jahre und zehn Monate Haft und ein dreijähriges Behandlungsverbot an Frauen waren das Ergebnis eines langen Kampfes einer Frau, die sich von ihrem Arzt lediglich Hilfe bei Herzrasen erhoffte. Trotz des Urteils wird sie die schrecklichen Taten aber wohl niemals vergessen.
Der Bild-Zeitung gegenüber schilderte die Betroffene, was sich im April 2021 in der Praxis des Kardiologen Dr. Bereket A. (heute 52) im unterfränkischen Miltenberg ereignet hatte. Nächtliches Herzrasen hatte die heute 35 Jahre alte Frau dazu bewegt, den Mediziner aufzusuchen.
Doch schon früh merkte sie, dass hier etwas gewaltig schieflief. Kurz nach dem Betreten des Behandlungszimmers wurde sie nämlich im Vorfeld einer Behandlung im Porträt fotografiert, ehe sie vom Herzspezialisten dazu aufgefordert wurde, sich oben herum freizumachen.
Was dann folgte, wird die Betroffene wohl so schnell nicht mehr vergessen. Infolge des Herz-Ultraschalls und einem Check von Galle und Niere wanderte plötzlich und unerwartet Doc Perverslings Hand in die Leggings seiner Patientin.
Die fadenscheinige Erklärung, er wolle lediglich den Leistenpuls der Frau überprüfen, war ihr schon damals suspekt. "Doch nun wanderte seine Hand weiter runter. Er hat mich komplett frauenärztlich untersucht, es war nicht nur ein Eindringen, es war ein Abtasten innen drin", schilderte die 35-Jährige ihr Martyrium weiter.
Erst durch Nachforschungen im Umfeld und bei anderen Spezialisten wurde ihr klar, dass diese Untersuchung eine Vergewaltigung war.
Haftstrafe und drei Jahre Behandlungsverbot an Frauen
Zunächst scheute sie aber eine Anzeige: "Meine Chancen stünden 50:50, der Arzt könnte auch mich wegen Rufschädigung verklagen", hatte ihr damals eine Anwältin vor Augen geführt.
Erst im Februar dieses Jahres, nachdem A. bei der Ärztekammer erneut wegen des gleichen Vorgehens gemeldet worden war, erstattete sein gepeinigtes Opfer Anzeige.
"Wer so das Vertrauen von jungen Frauen missbraucht, der darf nicht als Arzt tätig sein", sagte sie infolge des im Oktober ergangenen Urteils am Landgericht in Aschaffenburg. Dennoch wirkt vor allem das nicht permanente Behandlungsverbot an Frauen fragwürdig.
Wenn aufgrund seiner Vorgeschichte auch schwer vorstellbar, könnte es nämlich durchaus möglich sein, dass der 52-Jährige wieder an Frauen herumdoktern darf - insofern ernüchtert das Urteil durchaus.
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