Anders, als Anklage erhoffte: Teilfreispruch im Prozess um mehrfachen Mordplan

Von Sebastian Schlenker

Nürnberg - Eine 51-Jährige aus dem Nürnberger Land soll einen Mord an der neuen Partnerin ihres Mannes geplant haben.

Eine 51-Jährige aus dem Nürnberger Land soll einen Mord geplant haben. Ziel der Tat: die neue Partnerin ihres Mannes.
Eine 51-Jährige aus dem Nürnberger Land soll einen Mord geplant haben. Ziel der Tat: die neue Partnerin ihres Mannes.  © Daniel Karmann/dpa

Die Staatsanwaltschaft wollte die Frau und ihren Sohn wegen versuchter Anstiftung und Verabredung zum Mord hinter Gittern sehen.

Eine Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth kam nun zu einem anderen Urteil und sprach die beiden von diesen Vorwürfen frei, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Beweisaufnahme habe keine ernsthaften Pläne für die Tötung der Frau erbracht, hieß es. Die Angeklagte soll die Trennung der Frau von ihrem Mann angestrebt haben.

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Die 51-Jährige wurde stattdessen wegen versuchter Anstiftung zur Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Der 29 Jahre alte Sohn erhielt eine Geldstrafe von 2.800 Euro wegen des unerlaubten Führens einer Schreckschusswaffe.

Staatsanwaltschaft sah Mordpläne aus Eifersucht an neuer Partnerin

Das Gericht ging bei seinem Urteil auf Basis eines Gutachtens davon an, dass die Frau unter einer Anpassungsstörung litt und deshalb nur vermindert schuldfähig war.
Das Gericht ging bei seinem Urteil auf Basis eines Gutachtens davon an, dass die Frau unter einer Anpassungsstörung litt und deshalb nur vermindert schuldfähig war.  © Lino Mirgeler/dpa

In ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft der Frau vorgeworfen, im Januar 2023 zusammen mit ihrem Sohn 1.500 Euro beschafft zu haben, um damit jemanden zum Mord an der neuen Lebensgefährtin ihres Mannes zu beauftragen.

Der Sohn soll das Geld laut Anklage an einen bislang nicht identifizierten Täter übergeben haben. Zu einer Ausführung der Tat kam es aber nicht.

Grund für den Mordplan soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Eifersucht auf die neue Partnerin gewesen sein.

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Zwei Töchter der Angeklagten informierten zuvor die Polizei. Beamte durchsuchten daraufhin die Wohnung der 51-Jährigen und führten eine sogenannte Gefährderansprache durch.

Der Sohn hatte vor Gericht angegeben, er habe seiner Mutter helfen wollen, weil sie damals infolge der neuen Beziehung des Vaters in eine schwere Depression gefallen sei. Ihre Pläne habe er aber nicht ernst genommen und das Geld auch nie an jemanden übergeben, sondern für sich selbst genutzt.

Titelfoto: Montage: Daniel Karmann/dpa + Lino Mirgeler/dpa

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