Umweltaktivisten nach Autobahn-Abseilaktion von Gericht bestraft
Ebersberg - Das Amtsgericht Ebersberg hat vier Umweltaktivisten nach einer Abseilaktion von einer Autobahnbrücke während der Automesse IAA vor mehr als zwei Jahren wegen Nötigung verurteilt.
Drei Angeklagte bekamen am Mittwoch Geldstrafen von 675 bis 975 Euro (zwei Mal 45 Tagessätze und einmal 65 Tagessätze zu je 15 Euro). Für eine Frau, die zur Tatzeit Heranwachsende war, wendete des Gerichts laut der Mitteilung das Jugendstrafrecht an und verhängte eine Arbeitsauflage von 40 Stunden.
Der Prozess wegen der Abseilaktion über der A94 im Freistaat hatte Mitte Dezember begonnen.
Da die betroffene Autobahn längere Zeit gesperrt werden musste, warf die Staatsanwaltschaft München II den zu Prozessbeginn 21 bis 29 Jahre alten Angeklagten Nötigung in 192 Fällen vor.
Zwei der Angeklagten hatten sich demnach von der Brücke bei Poing abgeseilt. Sie befestigten ein Banner, auf dem unter anderem der Schriftzug "ÖPNV statt Autobahnausbau" zu lesen war.
Zwei der Angeklagten blieben laut Gericht auf der Brücke, um die beiden anderen zu sichern und das Geschehen zu filmen. Die Polizei sperrte die Autobahn, sodass für geraume Zeit eine Weiterfahrt in Richtung München nicht möglich war. Die Fahrzeuge stauten sich über eine Länge von mindestens 800 Metern, wie das zuständige Gericht mitteilte.
Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat zwei andere Umweltaktivisten wegen Nötigung verurteilt
Bereits am 3. Mai hatte es einen Termin zur Hauptverhandlung gegeben. Dieser habe aber aus verfahrenstechnischen Gründen ausgesetzt werden müssen, so das Amtsgericht. Im März hatte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Nötigung zwei andere Umweltaktivisten verurteilt, die sich ebenfalls während der Automobilausstellung von einer Autobahnbrücke abgeseilt hatten.
Die beiden bekamen ebenso wie eine Unterstützerin Geldstrafen zwischen 600 und 900 Euro.
Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa