Albtraum am Arbeitsplatz: Lehrer filmt Kolleginnen auf dem Klo, doch das ist noch nicht alles
Aschaffenburg/Miltenberg - Es ist eine absolute Horror-Vorstellung, die zwei Lehrerinnen aus Unterfranken widerfahren ist. Ein Kollege filmte sie über einen längeren Zeitraum beim Toilettengang. Doch der Pauker hatte noch mehr Dreck am Stecken - dafür wurde er am heutigen Mittwoch verurteilt.
Stille Wasser neigen dem Volksmund nach des Öfteren dazu, besonders tief zu sein. Doch was im tiefsten Inneren des 60 Jahre alten Angeklagten schlummerte, ist wahrhaft bedenklich. Von Dezember 2018 bis Januar 2020 soll er Kolleginnen beim Stuhlgang aufgenommen haben. Dafür wurde er vor dem Landgericht in Aschaffenburg jetzt zu einer Bewährungsstrafe von 13 Monaten verurteilt.
Um die Aufnahmen anzufertigen, soll er eine Kamera so im Lehrer-WC platziert haben, dass diese explizit erfassen konnte, was unter anderem während des großen Geschäfts geschah. Dabei schien es der Angeklagte insbesondere auf zwei seiner Arbeitskolleginnen abgesehen zu haben.
Denn Aufnahmen dieser beiden Frauen fanden sich besonders häufig auf dem Rechner des 60-Jährigen. Auch ihr Intimbereich soll in den Videos deutlich zu erkennen sein. Wirklich aufmerksam wurden die Behörden auf den Mann aber aus einem anderen, nicht weniger verstörenden Grund.
Durch einen Hinweis eines US-amerikanischen Onlinedienstes, der gegen Kinderpornografie vorgeht, rückte der Angeklagte aus dem Raum Aschaffenburg in den Fokus der Ermittler der Zentralstelle Cybercrime in Bayern. Mithilfe der ermittelten IP-Adresse wurde schließlich gezielt gegen den Mann ermittelt.
Auf seinem PC fanden sich schließlich Aufnahmen, insbesondere Fotos, auf denen minderjährige Mädchen nackt am Strand posierten.
Lehrer hortet eindeutig kinderpornografisches Material: Reue und bisherige Straffreiheit mildern Urteil
Zudem existierte ein Video einer Schülerin, die sich nach dem Sportunterricht umzog und oben ohne zu sehen ist. Abbildungen sexueller Gewalt fanden sich bei den Aufnahmen nicht. Aufgrund des umfassenden Geständnisses, der bisherigen Straffreiheit des 60-Jährigen sowie einer bereits im Vorfeld begonnen Therapie wurde das Strafmaß gemildert.
Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à 90 Euro zahlen.
Titelfoto: David-Wolfgang Ebener/dpa